MOOC it - MOOCs für die Schule:Urheberrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. März 2017, 16:11 Uhr
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Impressum
Ansprechpartner Udo Glanz
Erwinstraße 78
79102 Freiburg
info{at)glanz-Verlag.de
0172-4647199
Webmaster / Technischer Support
Jonas Dörr
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Fair-Image Stichwort: Hilfsprojekt Mandi
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden
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BIC: SKLODE66XXX
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- Schulbildung MOOCit
Vereinssatzung
MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium - im Folgenden MOOCit e.V.
ERSTER ENTWURF - KEIN RECHTSFÄHIGER BESCHLUSS
§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen: MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium e.V.
- Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.V."
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt den Zweck Bildung durch Mini MOOCs zu fördern.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigter Zweck" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Satzungszweck wird durch folgende Aufgaben verwirklicht:
- Praktische Anwendung der Mini MOOCs ermöglichen.
- Hilfsstellungen für die Anerkennung bzw. Wertschätzung online erbrachter Leistungen bieten, z.B. durch die Organisation der Zertifizierung.
- Qualitätsentwicklung bzw. Programmierungsaufgaben dem aktuellen Stand der Mediawiki-Entwicklung bzw. (Hoch-) Schulentwicklung anpassen.
- Kooperationen im Bereich Bildung anstreben, um das Angebot deutschlandweit publik zu machen.
- (Hoch-) Schulentwicklungen transparent machen.
- Fortbildungen im Bereich Einsatz von "Mini-MOOCs in der Bildung" fördern.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (gegebenenfalls auch juristische Personen)
- Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig (eventuell unter Einhaltung einer bestimmten Frist). Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge >>10 € im Jahr << zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Derzeit besteht keine Aufnahmegebühr. (Sollen von den Mitglieder bei der Aufnahme in den Verein auch eine Aufnahmegebühr erhoben werden, muss das festgelegt werden.)
§ 4 Vorstand
- Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. (eventuell noch weiteren Vorstandsmitgliedern, die dann zu nennen sind)
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. (Es kann auch bestimmt werden, dass beide den Verein gemeinsam vertreten. Auch kann die Zusammensetzung des Vorstandes nach § 26 BGB und die Vertretungsregelung anders geregelt werden.)
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
5 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
- Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögens des Vereins an den / die / das _______________(Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft) zwecks Verwendung für __________________ (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks).
Freiburg, den ____________(Datum ergänzen)
Unterschriften von mindestens sieben Mitgliedern, die an der Gründung des Vereins teilgenommen haben
(Die Unterschriften dürfen nicht auf einem gesonderten Blatt sein)
Schulfach+
aiMOOCs
aiMOOC Projekte
KI-STIMMEN: WAS WÜRDE ... SAGEN? |
GPTs Englisch
Peer for Peer Massive Open Online Courses or Culture (P4P MOOCs) are online learning courses created by learners for learners (students, apprentices, and learners from cultural projects). They can be compiled from Open Educational Resources (OERs or freely accessible online materials) and their own content. Typical elements of P4P MOOCs include videos, interactive open tasks, and suggestions for activities. The Culture MOOCs can be Discursive Art. A preliminary stage of the P4P MOOCs are the aiMOOCs, where learners are supported by an AI like Chat GPT.
Create your interactiv AI MOOC using Chat GPT
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GPTs Deutsch
Peer for Peer Massive Open Online Courses bzw. Culture (P4P MOOCs) sind Online-Lernkurse von Lernenden für Lernende (SchülerInnen, Auszubildende, Studierende) und Kultur-Projekte. Sie können aus Open Educational Resources (OERs bzw. frei zugängliche Online-Materialien) und eigenen Inhalten zusammengestellt werden. Typische Elemente der P4P MOOCs sind Videos, interaktive, offene Aufgaben bzw. Anregungen zu Aktivitäten. Die Kultur MOOCs können Diskursive Kunst sein. Eine Vorstufe der P4P MOOCs sind die aiMOOCs, bei den Lernende von einer KI wie Chat GPT unterstützt werden.
Aktuell
AI MOOC erstellen mit „Smart Prompts“ für Chat GPT 4 oder 3
Erstelle Deinen AI MOOC mit Hilfe von unserer Prompt Kopiervorlage und ChatGPT4o
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Schul-Projekt für eine bessere Welt - Neunlinden-Schule Ihringen
Verschiedenes |
SMART PROMPT AI-CHALLENGE
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P4P Mini MOOC erstellen
Erstellen Sie Ihren ersten Mini-MOOC (Kurzanleitung)
- Titel des MOOCs in die Inputbox eingeben & "Mini-MOOC erstellen" drücken (Vorlage wird automatisch geladen)
- Video: YouTube-Link eingeben
- Interaktive Aufgaben: LearningApps Link eingeben
- Speichern und Mini-MOOC teilen
- Ergänzen Sie weitere OERs
- Ergänzen Sie eigene Inhalte: Texte, Bilder, Videos, interaktive Aufgaben, Iframes
P4P MOOC erstellen
Aktives Lernen ist eine lebenslange Aufgabe. Auf MOOCit kannst auch Du kostenlos Online-Lernkurse aus frei zugänglichen Materialien (OERs) über Dein Interesse erstellen. Erstelle Deinen P4P MOOC. Was interessiert Dich? Ein Schulthema? Ein Beruf? Oder möchtest Du zu Deinem Lieblingsthema (Musik, Film, Kunst, Literatur, Fußball) ein Quiz oder Spiel entwerfen? Schau Dir Projekte anderer "MOOCer" an. Lerne die Vorteile von MOOCit kennen. Wir geben in Deiner Schule oder Deinem Betrieb gerne eine Fortbildung. Einen MOOC selbst zu erstellen ist ganz leicht: (Jeder Punkt verlinkt auf eine Kurzanleitung)
- Du gibst Deinem MOOC einen Titel,
- ergänzt Deinen Text,
- fügst (freie) Bilder,
- Videos und
- interaktive Aufgaben hinzu und
- schon ist Dein MOOC fertig.
- Mit einem Zertifikat wird Dein Lebenslauf wertvoller.
Fortbildung
P4P MOOCs in Schule, Ausbildung, Studium |
info(at)moocit.de |
Freie Bildungs- und Kulturmedien zu MOOCs kombinieren
OERs, Videos, interaktive Aufgaben, Öffentlich-rechtliche Inhalte als Iframe einbetten...
KI
Wikis
Öffentlich-rechtliche Inhalte
Interaktive Aufgaben
PDF, Präsentationen, Suchmaschinen für Kinder und mehr OERs
Videos
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Jeder Mensch ist Kunst. Du bist Kunst. Ich bin Kunst. Fleisch ist Kunst.
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aiMOOC Geschenke
Jede Woche verschenkt der Glanz-Verlag aiMOOCs. Ihre / Deine Wünsche bitte an info(at)aimooc.org schicken. Die aktuellen Beiträge:
Kunst
Kunst + Bildung
- Kunstgeschichte
- Das große Kunstquiz 1 2 3 4 5 6 7
- Techniken, z.B. Druck: Tonertransferdruck, Holzschnitt, Siebdruck
- Jeder Mensch ist Kunst & Timm Ulrichs ist Kunst
- Klimawandel
- Rassismus
- Diskursive Kunst
Kunst + Spiel
Kunst + Literatur
- Addbooks (Konzeptkunst)
- Die wichtigsten Texte der Menschheitsgeschichte
- Märchen lernen
- Comic
- Literaturkanon
- Dylan & Brecht
Kunst + Film
Kunst + Musik
- Liedlernen.de
- Adventskalenderbuch
- Mein Mitmach-Liederbuch
- TOP 1000X
- Top 500 Songs des Rolling Stone Magazins
Kunst + Welt retten
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- Rette unsere Zukunft
- Ich komm' nicht in die Tüte
- Kritzel-Kollektion
- Deutschland gegen Krieg (von A bis Z)
- Der Grundrechte-Countdown im digitalen Zeitalter
- MOOC the nature
- Upcycling Spiel
- Baum des Jahres
Kunst + Lokale Kultur
Beispiel
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- Stimmen Festival
Kunst + Du
Deine Kunst
Kunst + P4P MOOC Fortbildung
- P4P MOOCs aus OERs kombinieren
- Animierte Videos herstellen
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- MOOC Reihen anlegen
- Medienmentoren ausbilden
- Tablet-Führerschein konzipieren
- Digitalisierungsstrategie entwickeln
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- MOOCit Projektvorstellung (PDF)
- Präsentation: MOOCit - (R)Evolution in der digitalen Bildung
- Unterrichtskonzept: Blended Learning, Inverted Classroom, Flipped Classroom
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Kurzanleitung
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Kopiervorlage
Man lernt am besten, wenn man erklärt. |
Spiele
Medienkonzept
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Vereinssatzung
MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium - im Folgenden MOOCit e.V.
ERSTER ENTWURF - KEIN RECHTSFÄHIGER BESCHLUSS
§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen: MOOC it! Medienbildung für Schule, Ausbildung und Studium e.V.
- Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.V."
§ 2 Zweck
- Der Verein verfolgt den Zweck Bildung durch Mini MOOCs zu fördern.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigter Zweck" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Satzungszweck wird durch folgende Aufgaben verwirklicht:
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- Hilfsstellungen für die Anerkennung bzw. Wertschätzung online erbrachter Leistungen bieten, z.B. durch die Organisation der Zertifizierung.
- Qualitätsentwicklung bzw. Programmierungsaufgaben dem aktuellen Stand der Mediawiki-Entwicklung bzw. (Hoch-) Schulentwicklung anpassen.
- Kooperationen im Bereich Bildung anstreben, um das Angebot deutschlandweit publik zu machen.
- (Hoch-) Schulentwicklungen transparent machen.
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§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (gegebenenfalls auch juristische Personen)
- Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig (eventuell unter Einhaltung einer bestimmten Frist). Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).
- Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge >>10 € im Jahr << zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Derzeit besteht keine Aufnahmegebühr. (Sollen von den Mitglieder bei der Aufnahme in den Verein auch eine Aufnahmegebühr erhoben werden, muss das festgelegt werden.)
§ 4 Vorstand
- Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. (eventuell noch weiteren Vorstandsmitgliedern, die dann zu nennen sind)
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. (Es kann auch bestimmt werden, dass beide den Verein gemeinsam vertreten. Auch kann die Zusammensetzung des Vorstandes nach § 26 BGB und die Vertretungsregelung anders geregelt werden.)
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.
5 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
- Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 3 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
- Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.
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- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
- Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögens des Vereins an den / die / das _______________(Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft) zwecks Verwendung für __________________ (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks).
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