Der Grundrechte-Countdown im digitalen Zeitalter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. April 2021, 21:22 Uhr
Grundrechte Feiertage im Januar
1. Januar >> Artikel 1 und die neue Humanität
2. Januar >> Artikel 2 und die Persönlichkeitsentfaltung
3. Januar >> Artikel 3 und die Gleichheit vor dem Gesetz
4. Januar >> Artikel 4 und die Freiheit bzw. Einschränkung der Weltanschauung
5. Januar >> Artikel 5 und die Wertschätzung der Meinung im digitalen Dschungel
6. Januar >> Artikel 6 und die Erziehung der Nachgeborenen
7. Januar >> Artikel 7 und wie Bildung zukünftig zu ermöglichen ist
8. Januar >> Artikel 8 und die neue Versammlungsfreiheit
9. Januar >> Artikel 9 und das Vereinigungsrecht
10. Januar >> Artikel 10, das Daten- bzw. Informations-Geheimnis und die staatliche digitale Alternative
11. Januar >> Artikel 11 und die Freizügigkeit
12. Januar >> Artikel 12 und die Berufsorientierung
13. Januar >> Artikel 13 und die Überwachung
14. Januar >> Artikel 14 und das Eigentum in einer Share Society
15. Januar >> Artikel 15 und die Renaissance der Rationalisierung
16. Januar >> Artikel 16 und das Vertrauen in die Bürger
17. Januar >> Artikel 17 und ein unausgegorenes, unzeitgemäßes theoretisches Petitionsrecht
18. Januar >> Artikel 18 und die Verwirkung von Grundrechten unter digitaler Kontrolle
19. Januar >> Artikel 19 und die Einschränkung der Grundrechte
Geht unsere Demokratie in den Weiten des Internets unter? Der Diskurs ist die Methode der Demokratie. Hier soll die Notwendigkeit eines demokratischen Diskurses für die Bildung anhand des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erläutert werden. Jede Konfrontation eines Artikels des Grundgesetzes mit den aktuellen Gegebenheiten bietet Anlässe dafür, das „Diskursprinzip“ in der Schule bewusst anzuwenden und konstant einzusetzen. Zahlreiche Beispiele können Anregungen für den unterrichtlichen Diskurs in allen Schulfächern bieten. |
Video
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Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland
Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2012 (BGBI. I S. 1478) geändert worden ist. (Ausfertigungsdatum: 23.05.1949)
Grundrechte-Countdown
Artikel 19 und die Einschränkung der Grundrechte
Artikel 18 und die Verwirkung von Grundrechten unter digitaler Kontrolle
Artikel 17 und ein unausgegorenes, unzeitgemäßes theoretisches Petitionsrecht
Artikel 16 und das Vertrauen in die Bürger
Artikel 15 und die Renaissance der Rationalisierung
Artikel 14 und das Eigentum in einer Share Society
Artikel 13 und die Überwachung
Artikel 12 und die Berufsorientierung
Artikel 11 und die Freizügigkeit
Artikel 10, das Daten- bzw. Informations-Geheimnis und die staatliche digitale Alternative
Artikel 9 und das Vereinigungsrecht
Artikel 8 und die neue Versammlungsfreiheit
Artikel 7 und wie Bildung zukünftig zu ermöglichen ist
Artikel 6 und die Erziehung der Nachgeborenen
Artikel 5 und die Wertschätzung der Meinung im digitalen Dschungel
Artikel 4 und die Freiheit bzw. Einschränkung der Weltanschauung
Artikel 3 und die Gleichheit vor dem Gesetz
Artikel 2 und die Persönlichkeitsentfaltung
Artikel 1 und die neue Humanität
Zusatz
Artikel 20 und die Online-Partizipation
Post-Präambel
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
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Beispiele: Evangelium nach Matthäus, GOLDENE REGELN, NT – DIE BERGPREDIGT, Marx, Karl / Friedrich Engels: Das Kapital, Gegen Rassismus, Klimawandel, Songs, Bibel |
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Multiple-Choice
Wie viele Grundrechte-Artikel gibt es?. (19) (!20) (!7) (!146)
Lückentext
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.
Offene Aufgaben & Projekte
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- Warum sind die Grundrechte für ein Land und seine Bürer_Innen wichtig?
- Worin bestehen allgemein die Gefahren für die Grundrechte?
- Werden Grundrechte durch digitale Entwicklungen bzw. Vorgehensweisen von Big Playern wie z. B. Google, Facebook und Co. gefährdet? Begründe Deine Meinung.
- Wie können die Grundrechte durch die digitalen Entwicklungen gestärkt werden?
Bewertung
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Links
Hier können noch wichtige Links ergänzt werden. |
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