Antidiskriminierungsstelle des Bundes



Einleitung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Bundes für Menschen, die in Deutschland Diskriminierung erfahren haben. Sie ist gesetzlich im AGG verankert und unterstützt Betroffene, führt Forschung durch, berät zu rechtlichen Möglichkeiten und sensibilisiert die Öffentlichkeit für Gleichbehandlung und Menschenrechte. Seit dem 12. Juli 2022 leitet die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman die Behörde. :contentReference[oaicite:0]{index=0}

:contentReference[oaicite:1]{index=1}

:contentReference[oaicite:2]{index=2}


Überblick: Auftrag, Rechtsgrundlage und Organisation

  1. Rechtsgrundlage: Die ADS wurde durch das AGG (in Kraft seit 18. August 2006) geschaffen; Ziel ist der Schutz vor Benachteiligungen u. a. wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Letzte Gesetzesänderung: 22. Dezember 2023, mit Inkrafttreten relevanter Teile am 1. Januar 2025. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
  2. Aufgaben: Beratung Betroffener, Öffentlichkeitsarbeit, außergerichtliche Einigungen anbahnen, Berichte an den Bundestag (alle vier Jahre), sowie Forschung zu Diskriminierung und Gleichbehandlung. Keine Prozessvertretung oder verbindliche Schlichtung. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
  3. Organisation: Fachlich weisungsunabhängig, organisatorisch beim BMFSFJ angesiedelt. Die Leitung wird seit April 2022 vom Bundestag gewählt (Fünfjahres-Amtszeit, Kanzlermehrheit). :contentReference[oaicite:5]{index=5}
  4. Leitung: Ferda Ataman ist seit 2022 Unabhängige Bundesbeauftragte und leitet die ADS. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
  5. Kontakt und Beratung: Das Beratungsportal der ADS bietet Informationen und Kontaktwege für Betroffene. :contentReference[oaicite:7]{index=7}


Historischer Kontext und Entwicklung

  1. 2006: Inkrafttreten des AGG und Einrichtung der ADS. :contentReference[oaicite:8]{index=8}
  2. 2010–2018: Konsolidierung der Beratung und Berichtsarbeit; stetiger Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit. :contentReference[oaicite:9]{index=9}
  3. 2022: Reform – die Leitung wird vom Bundestag gewählt; Wahl von Ferda Ataman zur ersten durch den Bundestag gewählten Bundesbeauftragten. :contentReference[oaicite:10]{index=10}
  4. 2023–2024: Deutlich steigende Beratungsanfragen; Schwerpunkt auf Rassismus, Behinderung, Geschlecht und Alter. :contentReference[oaicite:11]{index=11}


Aufgabenfelder der ADS im Detail


Beratung

  1. Information über Ansprüche nach dem AGG und über rechtliche Schritte.
  2. Vermittlung an spezialisierte Beratungsstellen und an zuständige Beauftragte.
  3. Unterstützung beim Einigungsversuch zwischen Parteien (keine Prozessvertretung). :contentReference[oaicite:12]{index=12}


Öffentlichkeitsarbeit und Prävention

  1. Kampagnen, Formate wie #darüberreden und Hab ich was gegen! zur Sensibilisierung. :contentReference[oaicite:13]{index=13}
  2. Erklärfilme und Lernangebote zum AGG. :contentReference[oaicite:14]{index=14}

:contentReference[oaicite:15]{index=15}


Forschung und Monitoring

  1. Regelmäßige Berichte an den Bundestag zu Benachteiligungen und Handlungsbedarfen. :contentReference[oaicite:16]{index=16}
  2. Statistiken zu Beratungsanfragen: u. a. Höchststände 2023 und 2024 (zunehmend rassismusbezogene Anfragen). :contentReference[oaicite:17]{index=17}


Rechtliche Einordnung

  1. Das AGG gilt in den Bereichen Arbeitswelt und Zivilrecht (Massengeschäfte, Miet-/Dienstverträge etc.).
  2. Geschützte Merkmale: ethnische Herkunft/Rasse, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität.
  3. Rechtsfolgen: Unterlassung, Beseitigung, Entschädigung und Schadensersatz bei Verstößen. :contentReference[oaicite:18]{index=18}

:contentReference[oaicite:19]{index=19}


Praxisnahe Beispiele

  1. Arbeitsrecht: Benachteiligung bei der Bewerbung wegen Alters – mögliche Ansprüche nach AGG.
  2. Wohnungsmarkt: Absage „ohne Kopftuch“ – Indiz für verbotene Benachteiligung.
  3. Dienstleistungen: Verweigerung des Zutritts wegen Behinderung – Prüfpflichten der Anbieter.
  4. Behördenkontakt: Diskriminierung durch staatliche Stellen – Hinweis auf Beschwerdewege und Ombudsstellen.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche Rechtsgrundlage schafft die Antidiskriminierungsstelle des Bundes? (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) (!Grundgesetz Artikel 3 allein) (!Sozialgesetzbuch IX) (!Bundesgleichstellungsgesetz)

Wer wählt seit 2022 die Leitung der ADS? (Deutscher Bundestag) (!Bundesregierung) (!Bundesrat) (!Bundespräsident)

Welche Aufgabe hat die ADS nicht? (Vertretung vor Gericht) (!Beratung Betroffener) (!Öffentlichkeitsarbeit) (!Anbahnung außergerichtlicher Einigungen)

Welches Merkmal ist im AGG geschützt? (Alter) (!Staatsangehörigkeit als solche) (!Familienstand generell) (!Einkommenshöhe)

In welchen Bereichen gilt das AGG besonders? (Arbeitswelt und Zivilrecht) (!Strafrecht und Staatsangehörigkeitsrecht) (!Urheberrecht und Kartellrecht) (!Steuerrecht und Zollrecht)

Wie oft berichtet die ADS an den Bundestag? (Alle vier Jahre) (!Jährlich) (!Alle zwei Jahre) (!Alle zehn Jahre)

Wer leitet die ADS seit Juli 2022? (Ferda Ataman) (!Christine Lüders) (!Martina Köppen) (!Bernhard Franke)

Was bedeutet Kanzlermehrheit bei der Wahl der Leitung? (Mehrheit aller Abgeordneten) (!Mehrheit der anwesenden Abgeordneten) (!Zweidrittelmehrheit) (!Einfache Mehrheit der Koalition)

Welche Maßnahme gehört zur Prävention? (Öffentlichkeitskampagnen) (!Bußgelder verhängen) (!Strafen festsetzen) (!Gerichtsentscheidungen erlassen)

Was kann eine betroffene Person nach dem AGG verlangen? (Entschädigung und Schadensersatz) (!Disziplinarstrafe gegen den Täter) (!Eintrag ins Strafregister) (!Zwangsumschulung des Arbeitgebers)





Memory

Erstelle ein Memory-Spiel mit passenden Paaren.

AGG Gesetz gegen Benachteiligung
Beratung Unterstützung für Betroffene
Rassismus Häufigster Beschwerdegrund
Kanzlermehrheit Mehrheit aller Abgeordneten
Bundesfamilienministerium Anbindung der ADS





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu.

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Arbeitswelt Bereich des AGG
Zivilrecht Verträge und Massengeschäfte
Bericht Alle vier Jahre an den Bundestag
Öffentlichkeitsarbeit Prävention und Sensibilisierung
Einigung Außergerichtliche Lösung fördern




...


Kreuzworträtsel

Gestalte das Kreuzworträtsel.

Gleichbehandlungsgesetz Frage 1 = Wie heißt das Bundesgesetz gegen Diskriminierung?
Bundestag Frage 2 = Wer wählt seit 2022 die Leitung der ADS?
Beratung Frage 3 = Welche Unterstützungsleistung bietet die ADS Betroffenen?
Rassismus Frage 4 = Welcher Beschwerdegrund ist besonders häufig?
Kanzlermehrheit Frage 5 = Wie heißt die erforderliche Mehrheit bei der Wahl der Leitung?
Bundespressekonferenz Frage 6 = Wo wird der Jahresbericht häufig vorgestellt?





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Lückentext

Vervollständige den Text.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde durch das

geschaffen.
Seit 2022 wählt der

die Leitung der ADS.
Die Leitung wird als Unabhängige Bundesbeauftragte für

bezeichnet.
Ein Ziel des AGG ist die Verhinderung von Benachteiligungen wegen

.
Im Bereich der Arbeitswelt kann das AGG bei Bewerbungen und

angewendet werden.
Betroffene können Ansprüche auf

geltend machen.
Die ADS berichtet alle

Jahre an den Bundestag.
Ein wichtiges Präventionsfeld ist die

.
Die ADS kann zwischen den Parteien eine

anbahnen.
Häufige Beschwerdegründe sind etwa Rassismus oder

.




Offene Aufgaben

Erstelle eigene Beiträge und Untersuchungen zum Thema.

Leicht

  1. Begriffe klären: Erstelle ein Glossar zu fünf zentralen Begriffen (z. B. Diskriminierung, Gleichbehandlung, Belästigung, Benachteiligung, Indizienbeweis).
  2. Poster gestalten: Gestalte ein Informationsposter „Deine Rechte nach dem AGG“ für Schule/Ausbildung.
  3. Video-Clip: Produziere einen 60-Sekunden-Erklärclip, der das AGG kurz vorstellt.

Standard

  1. Fallanalyse: Beschreibe einen fiktiven Diskriminierungsfall (Arbeitswelt oder Zivilrecht) und leite konkrete Handlungsoptionen ab.
  2. Interview führen: Befrage eine lokale Beratungsstelle/Initiative zu ihren Angeboten gegen Diskriminierung.
  3. Kampagne entwerfen: Konzipiere eine kleine Schul- oder Ausbildungs-Kampagne zur Prävention (Slogan, Maßnahmen, Zielgruppe).

Schwer

  1. Policy Brief: Verfasse einen zweiseitigen Vorschlag zur Weiterentwicklung des AGG (Begründung, Nutzen, Risiken).
  2. Datenanalyse: Sammle öffentliche Daten/Reports zur Entwicklung von Beratungsanfragen und visualisiere Trends.
  3. Leitfaden: Entwickle einen Leitfaden für Betriebe/Vereine zur diskriminierungssensiblen Kommunikation und Personalpraxis.




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Lernkontrolle

  1. Zusammenhang Gesetz–Praxis: Erkläre, wie die Regeln des AGG konkret die Beratungstätigkeit der ADS prägen.
  2. Transfer auf neue Fälle: Übertrage die AGG-Logik auf einen neu erfundenen Fall außerhalb der Arbeitswelt (z. B. Wohnraummiete).
  3. Wirkungsanalyse: Diskutiere Stärken und Grenzen der ADS (keine Prozessvertretung vs. starke Präventionsrolle).
  4. Institutionelles Lernen: Entwirf Maßnahmen, wie eine Schule/Betrieb Diskriminierung systematisch vorbeugt und Fälle dokumentiert.
  5. Demokratiebezug: Begründe, warum die Wahl der Leitung durch den Bundestag die Unabhängigkeit stärken kann.




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