Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz



Einleitung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das zentrale deutsche Antidiskriminierungsrecht. Es soll Benachteiligungen verhindern und beseitigen – insbesondere aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Es gilt vor allem im Arbeitsrecht und in Teilen des Zivilrechts (z. B. bei Gütern und Dienstleistungen). Du lernst hier die Ziele, Rechtsgrundlagen, Diskriminierungsformen, Rechte und Pflichten sowie die typischen Abläufe bei einem Beschwerdeverfahren nach dem AGG.

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Überblick: Ziele, Geltung und Grundlagen

  1. Ziel des AGG ist die Gleichbehandlung und der wirksame Schutz vor Diskriminierung im Berufsleben und bei bestimmten zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen.
  2. Geltungsbereich umfasst insbesondere Arbeitsverhältnisse (von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung), Berufsausbildung und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
  3. Rechtsgrundlagen beruhen auf EU-Richtlinien zum Antidiskriminierungsrecht und werden im AGG als Bundesgesetz umgesetzt.
  4. Schutzmerkmale nach § 1 AGG sind: ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
  5. Adressaten sind insbesondere Arbeitgeber, betriebliche Interessenvertretungen sowie Anbieter von Güter- und Dienstleistungen.


Zentrale Begriffe des AGG


Verbotene Benachteiligung

  1. Unmittelbare Benachteiligung: Eine Person wird wegen eines Merkmals schlechter behandelt als eine andere in vergleichbarer Lage.
  2. Mittelbare Benachteiligung: Neutrale Regel führt in der Praxis zu Nachteilen für eine Gruppe (z. B. unnötige Vollzeitpflicht).
  3. Belästigung: Unerwünschtes Verhalten, das die Würde verletzt (z. B. Sexuelle Belästigung).
  4. Anweisung zur Diskriminierung: Jemand veranlasst andere, zu benachteiligen.
  5. Rechtfertigung: In engen Grenzen möglich, z. B. wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen.


Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Beschäftigten

  1. Prävention durch Betriebs-/Dienstvereinbarungen, Schulungen, klare Beschwerdestelle im Betrieb.
  2. Schutzpflicht gegen Belästigung und Mobbing.
  3. Beschwerderecht an die betriebliche Stelle und ggf. an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
  4. Rechtsfolgen bei Verstößen: Schadensersatz und Entschädigung; ggf. Erleichterung der Beweislast für Betroffene.
  5. Fristen beachten: Ansprüche im Beschäftigungskontext müssen grundsätzlich schriftlich und zeitnah geltend gemacht werden (prüfe interne Fristenregelungen und das Gesetz).
  6. Sanktionen im Betrieb bis hin zu Abmahnung und Kündigung der diskriminierenden Person.


Anwendungsfelder im Überblick

  1. Bewerbung & Zugang zum Beruf: Stellenausschreibung diskriminierungsfrei; Auswahl nach Eignung, Befähigung, fachlicher Leistung.
  2. Arbeitsverhältnis: Vergütung, Beförderung, Arbeitsbedingungen ohne unzulässige Ungleichbehandlung.
  3. Berufsbildung: Zugang, Durchführung und Beendigung diskriminierungsfrei.
  4. Güter & Dienstleistungen: Kein Ausschluss z. B. bei Wohnraum oder Gastgewerbe, soweit dem öffentlichen Zugang vergleichbar.
  5. Ausnahmen in engen Grenzen (z. B. Vermietung von Wohnraum im engsten persönlichen Bereich).


Vorgehen im Diskriminierungsfall (Praxisleitfaden)

  1. Situation dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Inhalte (E-Mails, Chat, Zeug:innen).
  2. Beschweren im Betrieb: Bei der zuständigen Beschwerdestelle nach AGG und ggf. Betriebsrat/Personalrat.
  3. Unterstützung holen durch Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Gewerkschaft, Rechtsberatung.
  4. Ansprüche geltend machen (z. B. Entschädigung): Beachte die gesetzlichen Fristen und die nötige Schriftform.
  5. Prävention im Team etablieren: Leitlinien, Schulungen, sichere Meldewege.


Beispiele & Fallanalyse

  1. Bewerbung: Einladung nur für Personen „unter 30“ – Hinweis auf mögliche mittelbare Altersdiskriminierung.
  2. Dienstplan kollidiert systematisch mit Feierzeiten einer bestimmten Religion – Prüfe Anpassungspflicht und Zumutbarkeit.
  3. Barrierefreiheit: Fortbildung ohne Gebärdensprache – denkbare Benachteiligung wegen Behinderung.
  4. Gästehaus verweigert Zimmer gleichgeschlechtlichem Paar – Prüfung des Bereichs Güter & Dienstleistungen.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Welche sechs Schutzmerkmale nennt das AGG ausdrücklich? (Ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) (!Staatsangehörigkeit, Einkommen, Familienstand, politische Meinung) (!Sprache, Wohnort, Schulabschluss, Beruf) (!Körpergröße, Haarfarbe, Lieblingssport, Musikstil)

Was beschreibt eine unmittelbare Benachteiligung? (Schlechtere Behandlung wegen eines geschützten Merkmals in vergleichbarer Lage) (!Neutrale Regel mit zufälligen Nebenwirkungen) (!Jede Ungleichbehandlung unabhängig vom Grund) (!Eine Benachteiligung nur bei öffentlichem Dienst)

Was ist eine mittelbare Benachteiligung? (Eine scheinbar neutrale Regel benachteiligt bestimmte Gruppen in der Praxis) (!Direkte Benachteiligung mit offen diskriminierender Begründung) (!Eine zulässige Vorzugsbehandlung) (!Nur eine Empfindung ohne rechtliche Relevanz)

Welche Stelle berät Betroffene bundesweit? (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) (!Bundesverfassungsgericht) (!Bundesbank) (!Statistisches Bundesamt)

Welcher Bereich ist typischerweise vom AGG erfasst? (Bewerbung, Beschäftigung, beruflicher Aufstieg) (!Steuerbescheide und Bußgeldverfahren allgemein) (!Straftatbestände und Strafzumessung) (!Internationale Schiedsgerichtsbarkeit)

Welche Reaktion ist für Arbeitgeber verpflichtend? (Prävention und Schutz vor Belästigung, Einrichtung von Beschwerdewegen) (!Nur Abmahnung der betroffenen Person) (!Ignorieren, bis ein Gericht entscheidet) (!Übertragung der Verantwortung ausschließlich auf den Betriebsrat)

Welche Aussage zu Entschädigungsansprüchen ist richtig? (Ansprüche müssen innerhalb gesetzlicher Fristen schriftlich geltend gemacht werden) (!Ansprüche verfallen nie und sind formfrei) (!Nur mündliche Meldung beim Team reicht aus) (!Nur der Betriebsrat darf Ansprüche stellen)

Welche Aussage zu Gütern und Dienstleistungen trifft zu? (Öffentlich angebotene Leistungen müssen ohne unzulässige Benachteiligung zugänglich sein) (!Das AGG gilt ausschließlich im Arbeitsverhältnis) (!Private Vermietungen sind immer vollständig ausgenommen) (!Nur staatliche Leistungen sind erfasst)

Was bedeutet Belästigung im Sinne des AGG? (Unerwünschtes Verhalten, das die Würde verletzt und ein feindliches Umfeld schafft) (!Jede Kritik im Arbeitsalltag) (!Nur körperliche Übergriffe) (!Lediglich einmalige Unhöflichkeit ohne Bezug zum Merkmal)

Was ist eine angemessene Maßnahme bei Beschwerden? (Schnelle Prüfung, Schutz der betroffenen Person, ggf. Sanktionen) (!Warten auf Jahresgespräch) (!Veröffentlichung im Intranet mit Namensliste) (!Sofortige Kündigung ohne Anhörung)





Memory

Begriff A Schutzmerkmale nach § 1 AGG
Begriff B unmittelbare Benachteiligung
Begriff C mittelbare Benachteiligung
Begriff D Belästigung
Begriff E Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Begriff F Güter und Dienstleistungen
Begriff G Beschwerdestelle im Betrieb





Drag and Drop

Ordne die richtigen Begriffe zu. Thema
Schutzmerkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität
Benachteiligungsarten unmittelbar, mittelbar, Belästigung, Anweisung
Geltungsbereiche Arbeit, Berufsbildung, Güter und Dienstleistungen
Arbeitgeberpflichten Prävention, Beschwerdestelle, Schutz vor Belästigung
Rechtsfolgen Entschädigung, Schadensersatz, Maßnahmen im Betrieb




...


Kreuzworträtsel

Gleichbehandlung Leitprinzip des AGG
Diskriminierung Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung
Entschaedigung Geldanspruch bei Benachteiligung
Beschwerde Recht der Beschaeftigten bei Verstoessen
Belästigung Unerwuenschtes Verhalten verletzt Wuerde
Inklusion Ziel chancengerechter Teilhabe





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Lückentext

Vervollständige den Text.

Das AGG schützt vor Benachteiligungen wegen bestimmter

im Arbeitsleben und bei bestimmten Verträgen.
Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines Merkmals

behandelt wird als eine andere in vergleichbarer Lage.
Mittelbare Benachteiligung entsteht durch scheinbar

Regeln, die Gruppen in der Praxis benachteiligen.
Arbeitgeber müssen präventiv handeln und eine betriebliche

bereitstellen.
Betroffene können Ansprüche auf Entschädigung geltend machen, müssen dabei jedoch

beachten.
Belästigung ist unerwünschtes Verhalten, das die

verletzt.
Der Geltungsbereich umfasst insbesondere Bewerbung, Beschäftigung und

.
Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist eine

grundsätzlich unzulässig.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet

und Unterstützung.
Ziel des Gesetzes ist die wirksame

.




Offene Aufgaben

Leicht

  1. Begriffe des AGG: Erstelle ein Glossar zu fünf zentralen Begriffen (z. B. unmittelbare/mittelbare Benachteiligung, Belästigung) mit Beispielen aus dem Alltag.
  2. Plakat gestalten: Entwirf ein A3-Poster „Meine Rechte nach dem AGG“ mit Schutzmerkmalen und Kontaktstellen.
  3. Fallskizze schreiben: Beschreibe eine kurze Alltagsszene mit möglicher Benachteiligung und markiere Beweise/Indizien.

Standard

  1. Stellenausschreibung prüfen: Analysiere zwei reale Stellenausschreibungen auf AGG-Konformität und begründe Deine Bewertung.
  2. Betriebliche Prävention: Entwickle einen 5-Punkte-Plan zur Prävention von Belästigung für Schule/Ausbildung/Betrieb.
  3. Argumentationskarte: Erstelle eine Pro-/Contra-Karte zu Ausnahmen und berechtigten Ungleichbehandlungen (z. B. wesentliche berufliche Anforderungen).

Schwer

  1. Policy-Entwurf: Verfasse einen Entwurf für eine interne Richtlinie mit Verfahren, Fristen, Dokumentation und Ansprechpersonen.
  2. Fallanalyse mit Rechtsfolgen: Analysiere einen komplexen Fall (Bewerbung + Probearbeit + Kundenkontakt) und leite mögliche Ansprüche ab.
  3. Awareness-Workshop: Plane einen 45-Minuten-Workshop mit Zielen, Methoden, Materialien und Evaluationsbogen.




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Lernkontrolle

  1. Schutzsystem bewerten: Erkläre, wie Prävention, Beschwerdewege und Rechtsfolgen zusammenwirken und warum jede Ebene nötig ist.
  2. Transfer: Übertrage das AGG-Denken auf einen Verein oder eine Schul-AG: Was gilt analog, was nicht?
  3. Beweisfragen: Diskutiere, wie Indizien im Diskriminierungsprozess eine Beweislastverschiebung auslösen können.
  4. Fristenmanagement: Entwickle ein Fristen-Checkblatt für Betroffene und erkläre die Bedeutung der Schriftform.
  5. Interessenkonflikte: Zeige an einem Beispiel, wie sich betriebliche Autonomie und Gleichbehandlungsgebot rechtssicher vereinbaren lassen.




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