Artikel 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

MOOC-Überblick: Der Grundrechte-Countdown im digitalen Zeitalter

MOOCit



 


 

Video

Suche im Netz nach Videos, welche den Sachverhalt gut erklären oder erstelle ein eigenes Lernvideo mit Fragen.


EmbedVideo fehlt ein anzugebender Parameter.



 

QUIZit

Erstelle interaktive Aufgaben, wie z.B. Multiple-Choice-Fragen, einen Lückentext, ein Kreuzworträtsel oder ein Zuordnungsspiel per Drag and Drop. Hier findest Du die Vorlagen. Du musst beim Bearbeiten einfach nur die Fragen und Antworten anpassen. Im Artikel "Interaktive Aufgaben" findest Du eine ausführliche Anleitung.


Multiple-Choice

Um was geht es in diesem Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland? (!Briefgeheimnis) (!Postgeheimnis) (!Fernmeldegeheimnis) (!Meinungsfreiheit) (!Pressefreiheit) (!Unverletzlichkeit der Wohnung) (Vereinigungsfreiheit)




 


Lückentext

Artikel 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland



Offene Aufgaben & Projekte

  • Stelle offene Aufgaben, welche das Thema betreffen (aber nicht nur Wissen abfragen).
  • Rege zu Aktivitäten an, die mit dem Thema zu tun haben und / oder präsentiere Dein Projekt.

Artikel 9 und das Vereinigungsrecht:

  • Warum verbringen wir immer mehr (Frei-) Zeit vor dem Computer?
  • Was spricht für und was gegen eine Beteiligung an einem „realen“ Verein?
  • Sind „Freunde“ und „Gruppen“ die Vereinigungsfreiheit des Internets?
  • Diskutiert über das Video: Der Digitale Gesellschaft e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für Grundrechte und Verbraucherschutz im Netz einsetzt. Zum Erhalt und zur Fortentwicklung einer offenen digitalen Gesellschaft engagiert sich der Verein gegen den Rückbau von Freiheitsrechten im Netz und für die Realisierung digitaler Potentiale bei Wissenszugang, Transparenz, Partizipation und kreativer Entfaltung.
EmbedVideo fehlt ein anzugebender Parameter.


Bewertung / Interpretation

  • Schreibe Deine Interpretation des Artikels des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in den Diskussionsbereich.
  • Bewerte die Aufgaben auf dieser Seite.
  • Gib Dein Statement unter "Diskussion" ab.
  • Verbessere die Inhalte und erstelle eigene Aufgaben.


 

Links

Hier können noch wichtige Links ergänzt werden.


 

Test

Fit für Deinen Test? Benachrichtige Deine Lehrerin / Deinen Lehrer, dass Du Dein Wissen prüfen willst.




Kontakt

Du bist Experte? Wie erreicht man Dich?

A) im MOOCit-Diskussionsbereich,
B) per Chat oder Video-Konferenz,
C) direkt in Deiner Stadt: Nachhilfe Landkarte


Teilen

Januar Februar März April
1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14 8 9 10 11 12 13 14 8 9 10 11 12 13 14 8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21 15 16 17 18 19 20 21 15 16 17 18 19 20 21 15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28 22 23 24 25 26 27 28 22 23 24 25 26 27 28 22 23 24 25 26 27 28
29 30 31 29 30 29 30 31 29 30
Mai Juni Juli August
1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14 8 9 10 11 12 13 14 8 9 10 11 12 13 14 8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21 15 16 17 18 19 20 21 15 16 17 18 19 20 21 15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28 22 23 24 25 26 27 28 22 23 24 25 26 27 28 22 23 24 25 26 27 28
29 30 31 29 30 29 30 31 29 30 31
September Oktober November Dezember
1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14 8 9 10 11 12 13 14 8 9 10 11 12 13 14 8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21 15 16 17 18 19 20 21 15 16 17 18 19 20 21 15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28 22 23 24 25 26 27 28 22 23 24 25 26 27 28 22 23 24 25 26 27 28
29 30 29 30 31 29 30 29 30 31


Ein Tag als Datum im gregorianischen Kalender (ab 15. Oktober 1582, vor 4. Oktober 1582 im julianischen Kalender).







Schulfach+





aiMOOCs



aiMOOC Projekte














Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen

Teilen Facebook Twitter Google Mail an MOOCit Missbrauch melden Zertifikat beantragen

0.00
(0 Stimmen)