Satzung der Glanz-Verlag gGmbH


§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Die Gesellschaft führt den Namen „Glanz-Verlag gGmbH“.
  2. Sie hat ihren Sitz in Staig Altheim.
  3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.


§2 Zweck der Gesellschaft

  1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung, Bereitstellung und kostenlose Zugänglichkeit von digitalen Bildungsressourcen im Bereich der MINT- und KI-Bildung durch das Projekt aiMOOC.


§3 Gemeinnützigkeit

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.


§4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche und juristische Person werden, die ihre Ziele unterstützt und fördert.


§5 Organe der Gesellschaft

  1. Die Organe der Gesellschaft sind der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat.
  2. Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.
  3. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Geschäftsführers und unterstützt ihn bei der Ausführung seiner Aufgaben.


§6 Mittelverwendung

  1. Alle Erlöse und sonstigen Einnahmen der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§7 Auflösung der Gesellschaft

  1. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


§8 Datenschutz und Haftung

  1. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die DSGVO einzuhalten.
  2. Persönliche Daten der Mitglieder werden nur im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke und unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
  3. Die Gesellschaft haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ihrer Organe verursacht wurden.


§9 Finanzverwaltung und Berichterstattung

  1. Der Vorstand ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung einen Jahresbericht vorzulegen.
  2. Die Buchführung der Gesellschaft muss von einem unabhängigen, externen Rechnungsprüfer überprüft werden.
  3. Alle finanziellen Transaktionen müssen gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung dokumentiert werden.


§10 Schlichtung von Streitigkeiten

  1. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und der Gesellschaft wird ein Schlichtungsausschuss eingerichtet.
  2. Der Schlichtungsausschuss trifft seine Entscheidungen nach Anhörung aller beteiligten Parteien.


§11 Änderungen und Ergänzungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Satzung können vom Vorstand oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder initiiert werden.
  2. Die Änderungen werden erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam.


§12 Schlussbestimmungen

  1. Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Gründungsversammlung in Kraft.
  2. Die Satzung ist auf der Webseite der Gesellschaft zu veröffentlichen.
  3. Übergangsregelungen bis zur vollständigen Implementierung der Satzung können durch Beschluss der Mitgliederversammlung getroffen werden.








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