Schulkonzept - Sexualisierte Gewalt



Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Präambel

Die Weihungstalschule Staig verpflichtet sich dem Schutz aller Schülerinnen und Schüler vor jeder Form sexualisierter Gewalt. Dieses Schutzkonzept ist Bestandteil der Schulentwicklung und Ausdruck einer gemeinsamen Haltung von Achtsamkeit, Verantwortung und Fürsorge.

1. Definition und Formen sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an Kindern oder Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird. Bei unter 14-Jährigen gilt grundsätzlich jede sexuelle Handlung als Gewalt, selbst bei vermeintlichem Einverständnis.

Formen der Grenzverletzung

  • Sexuelle Aktivität: Ausdruck kindlicher Neugier, nicht automatisch grenzverletzend
  • Sexuelle Grenzverletzung: unbeabsichtigte, korrigierbare Überschreitungen
  • Sexualisierte Übergriffe: bewusste, grenzüberschreitende Handlungen (verbal oder körperlich)

2. Häufigkeit und Relevanz für Schulen

  • Ca. 1–2 betroffene Kinder pro Schulklasse (WHO)
  • 14 % aller Kinder und Jugendlichen erleben sexualisierte Gewalt (UBSKM)
  • Schulen tragen Mitverantwortung durch Bildungs- und Erziehungsauftrag (SchG, SGB VIII, BKiSchG etc.)

3. Ziele des Schutzkonzepts

  1. Schutz der Schüler:innen durch klare Strukturen und Prävention
  2. Förderung eines respektvollen und achtsamen Miteinanders
  3. Schulung und Sensibilisierung aller Schulbeteiligten
  4. Aufbau eines nachhaltigen, partizipativen Schutzsystems

4. Verantwortung und Zuständigkeiten

  • Schulleitung: trägt die Gesamtverantwortung und steuert den Prozess
  • Steuergruppe:
    • Schulleitung
    • Lehrkraft für Prävention
    • Schulsozialarbeit
    • Vertrauenslehrkraft
    • Eltern- und Schülervertretung
    • Schulpersonal (z. B. Hausmeister, Sekretariat)

5. Prävention

  • Unterrichtseinheiten zu Nähe, Distanz, Grenzen
  • Fest verankerte Regeln und Werte im Schulalltag
  • Niedrigschwellige Informationsmaterialien zu Hilfeangeboten
  • Regelmäßige Schulungen für Lehrkräfte, z. B. über das ZSL BW
  • Beteiligung der Schüler:innen an der Konzeptentwicklung

6. Intervention

Ein Interventionsplan regelt das Vorgehen im Verdachtsfall:

  1. Verdacht beobachten, dokumentieren, Ruhe bewahren
  2. Kontaktaufnahme mit der Präventionsverantwortlichen / Schulsozialarbeit
  3. Einbindung von Fachstellen (Jugendamt, Polizei, ggf. Schulpsychologie)
  4. Keine eigenmächtige Aufklärung durch schulisches Personal
  5. Schutz und Unterstützung der betroffenen Person hat oberste Priorität

7. Fortbildung und Begleitung

  • Teilnahme an ZSL-Fortbildungen (online / in Präsenz)
  • Nutzung von „stark.stärker.WIR.“-Modulen
  • Regelmäßige Reflexionstreffen im Kollegium
  • Nutzung des Serviceportals Schutzkonzepte (Moodle)

8. Evaluation und Weiterentwicklung

  • Jährliche Überprüfung des Schutzkonzepts
  • Anpassung an aktuelle Entwicklungen und Rückmeldungen
  • Dokumentation von Vorfällen zur strukturellen Weiterentwicklung (anonymisiert)

9. Notruf- und Hilfeadressen

  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530
  • Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 – 116 016
  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“: 116 111

Schlussbemerkung

Schutz vor sexualisierter Gewalt ist eine Daueraufgabe und erfordert das Engagement der gesamten Schulgemeinschaft. Die Weihungstalschule Staig verpflichtet sich zu einem offenen, wertschätzenden Umgang mit dem Thema – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, die ihr anvertraut sind.


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