Industriemechaniker/in - Ausbildung

Version vom 18. September 2019, 11:08 Uhr von Glanz (Diskussion | Beiträge)
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    Lernen ...

    • wie man Werkstoffeigenschaften beurteilt und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählt
    • die Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen sicherzustellen und Werkstücke und Bauteile herzustellen
    • unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie betrieblicher Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen, Datenträgern oder Internet z.B. informationstechnische Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anzuwenden
    • welche Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme es gibt und wie sie genutzt werden
    • wie man Betriebsmittel inspiziert, pflegt und wartet
    • steuerungstechnische Unterlagen auszuwerten und Steuerungstechnik anzuwenden
    • wie man Bauteile durch Kombination verschiedener Fertigungsverfahren herstellt und anpasst
    • wie die Funktionsfähigkeit von Maschinen und Systemen durch Steuern, Regeln und Überwachen der Arbeitsbewegungen sichergestellt wird
    • wie man Maschinen und Systeme wartet, inspiziert und instand setzt
    • wie man elektrische Baugruppen oder Komponenten installiert und prüft
    • wie man betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwendet und Prüfverfahren und Prüfmittel auswählt
    • Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.


    Berufsschule

    • Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme, Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen)
    • Kenntnisse in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

    Ausbildungsspezialisierungen

    Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:

    • Feingerätebau
    • Instandhaltung
    • Maschinen- und Anlagenbau
    • Produktionstechnik

    Zusatzqualifikationen

    Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine oder mehrere der folgenden Zusatzqualifikationen erworben werden können: "Systemintegration", "Prozessintegration", "Additive Fertigungsverfahren" und "IT-gestützte Anlagenänderung". Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.


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