Glanz (Diskussion | Beiträge)
Glanz (Diskussion | Beiträge)
 
Zeile 64: Zeile 64:
* Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: '''0800 – 116 016'''
* Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: '''0800 – 116 016'''
* Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“: '''116 111'''
* Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“: '''116 111'''
<br>
<br>
== 10. Maßnahmen ==
Um einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt zu gewährleisten, setzt die Weihungstalschule Staig auf ein Bündel konkreter und verbindlicher Maßnahmen. Diese betreffen sowohl die Prävention als auch die Intervention und werden kontinuierlich weiterentwickelt.
=== 10.1 Präventive Maßnahmen ===
# [[Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden]]: Schriftlich fixierte Leitlinien für einen professionellen, respektvollen Umgang mit Schüler:innen – verpflichtend für Lehrkräfte, Schulpersonal und externe Partner.
# [[Verankerung im Schulcurriculum]]: Thematisierung von Selbstschutz, Grenzen und sexualisierter Gewalt in Unterrichtseinheiten (z. B. AES, Religion, Gemeinschaftskunde).
# [[Regelmäßige Schulungen]]: Teilnahme des Kollegiums an Fortbildungen zu Schutzkonzepten, rechtlichen Grundlagen und kindgerechter Gesprächsführung.
# [[Transparente Strukturen]]: Klare Regeln für Aufsichtszeiten, Gespräche mit Schüler:innen (z. B. immer mit offen stehender Tür oder in Sichtweite).
# [[Partizipation der Schüler:innen]]: Beteiligung an der Ausgestaltung des Schulklimas, an Feedbackformaten (z. B. Stimmungsbarometer, Klassenrat) und in Schutzkonzept-Arbeitsgruppen.
# [[Informationsmaterialien und Aushänge]]: Sichtbare Hinweise zu internen Ansprechpersonen und externen Hilfsangeboten (auch anonym erreichbar).
# [[Steuergruppe bilden und regelmäßig einberufen]]: Zusammensetzung aus Schulleitung, Lehrkraft für Prävention, Schulsozialarbeit, Vertrauenslehrkraft, Eltern- und Schülervertretung sowie Hauspersonal.
# [[Niedrigschwellige Beschwerdewege schaffen]]: z. B. Kummerkästen, digitale Feedbackmöglichkeiten oder Sprechzeiten mit Vertrauenspersonen.
# [[Teilnahme an ZSL-Angeboten]]: Nutzung der Online-Angebote, Tools und Prozessbegleitung durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL).
# [[Verankerung im Schulprofil und Schulprogramm]]: Das Schutzkonzept ist Bestandteil der Schulidentität und in Qualitätsentwicklungsprozesse integriert.
=== 10.2 Maßnahmen zur Intervention im Verdachtsfall ===
# [[Dokumentationspflicht]]: Sorgfältige und sachliche Dokumentation von Auffälligkeiten, Aussagen und Beobachtungen.
# [[Vertraulicher Meldeweg]]: Meldung an eine definierte Ansprechperson (z. B. Lehrkraft für Prävention oder Schulsozialarbeit), die das weitere Vorgehen koordiniert.
# [[Interventionsplan]]: Anwendung eines schulintern abgestimmten Handlungsplans, der rechtliche Vorgaben berücksichtigt (SGB VIII, KKG, Schulgesetz).
# [[Externe Fachberatung]]: Frühzeitige Einbindung von Jugendamt, schulpsychologischem Dienst oder Fachstellen für Kinderschutz.
# [[Entlastung der Betroffenen]]: Unterstützung der betroffenen Schüler:innen durch Gespräche, Schutzmaßnahmen im Alltag und ggf. Maßnahmen zur Traumapädagogik.
# [[Keine Eigenrecherche]]: Keine eigene Aufklärung durch schulisches Personal – professionelle Verfahren werden eingehalten.
# [[Information der Schulleitung und ggf. Schulaufsicht]]: Transparente Kommunikation über offizielle Meldewege bei schwerwiegendem Verdacht.
=== 10.3 Schutz in der Organisation ===
# [[Risikoprüfung von schulischen Situationen]]: Überprüfung schulischer Settings auf mögliche Risiko- oder Alleinsituationen (z. B. Nachhilfe, Klassenfahrten).
# [[Verlässliche Vertretungsregelungen]]: Vermeidung von Betreuung durch unbekannte oder nicht eingewiesene Personen.
# [[Kooperation mit außerschulischen Partnern]]: Verpflichtung zur Einhaltung des Schutzkonzepts durch Kooperationspartner und Ehrenamtliche per schriftlicher Vereinbarung.
# [[Vertrauensfördernde Kommunikationskultur]]: Förderung eines Klimas, in dem Betroffene angstfrei sprechen können.
# [[Informationsweitergabe an neue Mitarbeitende]]: Systematische Übergabe aller relevanten Schutzmaßnahmen und Kontaktstrukturen bei Neueinstellungen.
# [[Evaluation und Fortschreibung des Schutzkonzepts]]: Jährliche Überprüfung, ggf. Anpassung und Weiterentwicklung der Maßnahmen auf Basis aktueller Bedarfe und Rückmeldungen.
<br>
<br>


== Schlussbemerkung ==
== Schlussbemerkung ==
Schutz vor sexualisierter Gewalt ist eine Daueraufgabe und erfordert das Engagement der gesamten Schulgemeinschaft. Die Weihungstalschule Staig verpflichtet sich zu einem offenen, wertschätzenden Umgang mit dem Thema – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, die ihr anvertraut sind.
Schutz vor sexualisierter Gewalt ist eine Daueraufgabe und erfordert das Engagement der gesamten Schulgemeinschaft. Die Weihungstalschule Staig verpflichtet sich zu einem offenen, wertschätzenden Umgang mit dem Thema – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, die ihr anvertraut sind.


= Mitmachen - Teilen - Bewerten =
= Mitmachen - Teilen - Bewerten =
{{:Teilen}}
{{:Teilen}}

Aktuelle Version vom 21. Mai 2025, 14:22 Uhr



Schulkonzept - Sexualisierte Gewalt



Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Präambel

Die Weihungstalschule Staig verpflichtet sich dem Schutz aller Schülerinnen und Schüler vor jeder Form sexualisierter Gewalt. Dieses Schutzkonzept ist Bestandteil der Schulentwicklung und Ausdruck einer gemeinsamen Haltung von Achtsamkeit, Verantwortung und Fürsorge.

1. Definition und Formen sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an Kindern oder Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird. Bei unter 14-Jährigen gilt grundsätzlich jede sexuelle Handlung als Gewalt, selbst bei vermeintlichem Einverständnis.

Formen der Grenzverletzung

  • Sexuelle Aktivität: Ausdruck kindlicher Neugier, nicht automatisch grenzverletzend
  • Sexuelle Grenzverletzung: unbeabsichtigte, korrigierbare Überschreitungen
  • Sexualisierte Übergriffe: bewusste, grenzüberschreitende Handlungen (verbal oder körperlich)

2. Häufigkeit und Relevanz für Schulen

  • Ca. 1–2 betroffene Kinder pro Schulklasse (WHO)
  • 14 % aller Kinder und Jugendlichen erleben sexualisierte Gewalt (UBSKM)
  • Schulen tragen Mitverantwortung durch Bildungs- und Erziehungsauftrag (SchG, SGB VIII, BKiSchG etc.)

3. Ziele des Schutzkonzepts

  1. Schutz der Schüler:innen durch klare Strukturen und Prävention
  2. Förderung eines respektvollen und achtsamen Miteinanders
  3. Schulung und Sensibilisierung aller Schulbeteiligten
  4. Aufbau eines nachhaltigen, partizipativen Schutzsystems

4. Verantwortung und Zuständigkeiten

  • Schulleitung: trägt die Gesamtverantwortung und steuert den Prozess
  • Steuergruppe:
    • Schulleitung
    • Lehrkraft für Prävention
    • Schulsozialarbeit
    • Vertrauenslehrkraft
    • Eltern- und Schülervertretung
    • Schulpersonal (z. B. Hausmeister, Sekretariat)

5. Prävention

  • Unterrichtseinheiten zu Nähe, Distanz, Grenzen
  • Fest verankerte Regeln und Werte im Schulalltag
  • Niedrigschwellige Informationsmaterialien zu Hilfeangeboten
  • Regelmäßige Schulungen für Lehrkräfte, z. B. über das ZSL BW
  • Beteiligung der Schüler:innen an der Konzeptentwicklung

6. Intervention

Ein Interventionsplan regelt das Vorgehen im Verdachtsfall:

  1. Verdacht beobachten, dokumentieren, Ruhe bewahren
  2. Kontaktaufnahme mit der Präventionsverantwortlichen / Schulsozialarbeit
  3. Einbindung von Fachstellen (Jugendamt, Polizei, ggf. Schulpsychologie)
  4. Keine eigenmächtige Aufklärung durch schulisches Personal
  5. Schutz und Unterstützung der betroffenen Person hat oberste Priorität

7. Fortbildung und Begleitung

  • Teilnahme an ZSL-Fortbildungen (online / in Präsenz)
  • Nutzung von „stark.stärker.WIR.“-Modulen
  • Regelmäßige Reflexionstreffen im Kollegium
  • Nutzung des Serviceportals Schutzkonzepte (Moodle)

8. Evaluation und Weiterentwicklung

  • Jährliche Überprüfung des Schutzkonzepts
  • Anpassung an aktuelle Entwicklungen und Rückmeldungen
  • Dokumentation von Vorfällen zur strukturellen Weiterentwicklung (anonymisiert)

9. Notruf- und Hilfeadressen

  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530
  • Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 – 116 016
  • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“: 116 111




10. Maßnahmen

Um einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt zu gewährleisten, setzt die Weihungstalschule Staig auf ein Bündel konkreter und verbindlicher Maßnahmen. Diese betreffen sowohl die Prävention als auch die Intervention und werden kontinuierlich weiterentwickelt.

10.1 Präventive Maßnahmen

  1. Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden: Schriftlich fixierte Leitlinien für einen professionellen, respektvollen Umgang mit Schüler:innen – verpflichtend für Lehrkräfte, Schulpersonal und externe Partner.
  2. Verankerung im Schulcurriculum: Thematisierung von Selbstschutz, Grenzen und sexualisierter Gewalt in Unterrichtseinheiten (z. B. AES, Religion, Gemeinschaftskunde).
  3. Regelmäßige Schulungen: Teilnahme des Kollegiums an Fortbildungen zu Schutzkonzepten, rechtlichen Grundlagen und kindgerechter Gesprächsführung.
  4. Transparente Strukturen: Klare Regeln für Aufsichtszeiten, Gespräche mit Schüler:innen (z. B. immer mit offen stehender Tür oder in Sichtweite).
  5. Partizipation der Schüler:innen: Beteiligung an der Ausgestaltung des Schulklimas, an Feedbackformaten (z. B. Stimmungsbarometer, Klassenrat) und in Schutzkonzept-Arbeitsgruppen.
  6. Informationsmaterialien und Aushänge: Sichtbare Hinweise zu internen Ansprechpersonen und externen Hilfsangeboten (auch anonym erreichbar).
  7. Steuergruppe bilden und regelmäßig einberufen: Zusammensetzung aus Schulleitung, Lehrkraft für Prävention, Schulsozialarbeit, Vertrauenslehrkraft, Eltern- und Schülervertretung sowie Hauspersonal.
  8. Niedrigschwellige Beschwerdewege schaffen: z. B. Kummerkästen, digitale Feedbackmöglichkeiten oder Sprechzeiten mit Vertrauenspersonen.
  9. Teilnahme an ZSL-Angeboten: Nutzung der Online-Angebote, Tools und Prozessbegleitung durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL).
  10. Verankerung im Schulprofil und Schulprogramm: Das Schutzkonzept ist Bestandteil der Schulidentität und in Qualitätsentwicklungsprozesse integriert.

10.2 Maßnahmen zur Intervention im Verdachtsfall

  1. Dokumentationspflicht: Sorgfältige und sachliche Dokumentation von Auffälligkeiten, Aussagen und Beobachtungen.
  2. Vertraulicher Meldeweg: Meldung an eine definierte Ansprechperson (z. B. Lehrkraft für Prävention oder Schulsozialarbeit), die das weitere Vorgehen koordiniert.
  3. Interventionsplan: Anwendung eines schulintern abgestimmten Handlungsplans, der rechtliche Vorgaben berücksichtigt (SGB VIII, KKG, Schulgesetz).
  4. Externe Fachberatung: Frühzeitige Einbindung von Jugendamt, schulpsychologischem Dienst oder Fachstellen für Kinderschutz.
  5. Entlastung der Betroffenen: Unterstützung der betroffenen Schüler:innen durch Gespräche, Schutzmaßnahmen im Alltag und ggf. Maßnahmen zur Traumapädagogik.
  6. Keine Eigenrecherche: Keine eigene Aufklärung durch schulisches Personal – professionelle Verfahren werden eingehalten.
  7. Information der Schulleitung und ggf. Schulaufsicht: Transparente Kommunikation über offizielle Meldewege bei schwerwiegendem Verdacht.

10.3 Schutz in der Organisation

  1. Risikoprüfung von schulischen Situationen: Überprüfung schulischer Settings auf mögliche Risiko- oder Alleinsituationen (z. B. Nachhilfe, Klassenfahrten).
  2. Verlässliche Vertretungsregelungen: Vermeidung von Betreuung durch unbekannte oder nicht eingewiesene Personen.
  3. Kooperation mit außerschulischen Partnern: Verpflichtung zur Einhaltung des Schutzkonzepts durch Kooperationspartner und Ehrenamtliche per schriftlicher Vereinbarung.
  4. Vertrauensfördernde Kommunikationskultur: Förderung eines Klimas, in dem Betroffene angstfrei sprechen können.
  5. Informationsweitergabe an neue Mitarbeitende: Systematische Übergabe aller relevanten Schutzmaßnahmen und Kontaktstrukturen bei Neueinstellungen.
  6. Evaluation und Fortschreibung des Schutzkonzepts: Jährliche Überprüfung, ggf. Anpassung und Weiterentwicklung der Maßnahmen auf Basis aktueller Bedarfe und Rückmeldungen.





Schlussbemerkung

Schutz vor sexualisierter Gewalt ist eine Daueraufgabe und erfordert das Engagement der gesamten Schulgemeinschaft. Die Weihungstalschule Staig verpflichtet sich zu einem offenen, wertschätzenden Umgang mit dem Thema – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, die ihr anvertraut sind.

Mitmachen - Teilen - Bewerten





Schulfach+




aiMOOCs



aiMOOC Projekte












YouTube Music: THE MONKEY DANCE


Spotify: THE MONKEY DANCE


Apple Music: THE MONKEY DANCE

Amazon Music: THE MONKEY DANCE



The Monkey Dance SpreadShirtShop




The Monkey DanceaiMOOCs

  1. Trust Me It's True: #Verschwörungstheorie #FakeNews
  2. Gregor Samsa Is You: #Kafka #Verwandlung
  3. Who Owns Who: #Musk #Geld
  4. Lump: #Trump #Manipulation
  5. Filth Like You: #Konsum #Heuchelei
  6. Your Poverty Pisses Me Off: #SozialeUngerechtigkeit #Musk
  7. Hello I'm Pump: #Trump #Kapitalismus
  8. Monkey Dance Party: #Lebensfreude
  9. God Hates You Too: #Religionsfanatiker
  10. You You You: #Klimawandel #Klimaleugner
  11. Monkey Free: #Konformität #Macht #Kontrolle
  12. Pure Blood: #Rassismus
  13. Monkey World: #Chaos #Illusion #Manipulation
  14. Uh Uh Uh Poor You: #Kafka #BerichtAkademie #Doppelmoral
  15. The Monkey Dance Song: #Gesellschaftskritik
  16. Will You Be Mine: #Love
  17. Arbeitsheft


© The Monkey Dance on Spotify, YouTube, Amazon, MOOCit, Deezer, ...



Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen

Teilen Facebook Twitter Google Mail an MOOCit Missbrauch melden Zertifikat beantragen


0.00
(0 Stimmen)











Children for a better world >> Förderung der AI Fair-Image Challenge

Fair-Image wird von CHILDREN JUGEND HILFT! gefördert und ist mit der deutschlandweiten AI Fair-Image Challenge SIEGERPROJEKT 2025. Alle Infos zur Challenge hier >>. Infos zum Camp25 gibt es hier. Wenn auch Ihr Euch ehrenamtlich engagiert und noch finanzielle Unterstützung für Eurer Projekt braucht, dann stellt gerne einen Antrag bei JUGEND HILFT.