Industriemechaniker/in - Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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Lernen ... | Lernen ... |
Aktuelle Version vom 18. September 2019, 11:08 Uhr
Ausbildungsbetrieb
Lernen ...
- wie man Werkstoffeigenschaften beurteilt und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählt
- die Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen sicherzustellen und Werkstücke und Bauteile herzustellen
- unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie betrieblicher Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen, Datenträgern oder Internet z.B. informationstechnische Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anzuwenden
- welche Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme es gibt und wie sie genutzt werden
- wie man Betriebsmittel inspiziert, pflegt und wartet
- steuerungstechnische Unterlagen auszuwerten und Steuerungstechnik anzuwenden
- wie man Bauteile durch Kombination verschiedener Fertigungsverfahren herstellt und anpasst
- wie die Funktionsfähigkeit von Maschinen und Systemen durch Steuern, Regeln und Überwachen der Arbeitsbewegungen sichergestellt wird
- wie man Maschinen und Systeme wartet, inspiziert und instand setzt
- wie man elektrische Baugruppen oder Komponenten installiert und prüft
- wie man betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwendet und Prüfverfahren und Prüfmittel auswählt
- Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
Berufsschule
- Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme, Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen)
- Kenntnisse in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Ausbildungsspezialisierungen
Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
- Feingerätebau
- Instandhaltung
- Maschinen- und Anlagenbau
- Produktionstechnik
Zusatzqualifikationen
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine oder mehrere der folgenden Zusatzqualifikationen erworben werden können: "Systemintegration", "Prozessintegration", "Additive Fertigungsverfahren" und "IT-gestützte Anlagenänderung". Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.
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