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== Ausbildungsbetrieb ==
Lernen ...
* wie man Werkstoffeigenschaften beurteilt und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählt
* die Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen sicherzustellen und Werkstücke und Bauteile herzustellen
* unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie betrieblicher Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen, Datenträgern oder Internet z.B. informationstechnische Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anzuwenden
* welche Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme es gibt und wie sie genutzt werden
* wie man Betriebsmittel inspiziert, pflegt und wartet
* steuerungstechnische Unterlagen auszuwerten und Steuerungstechnik anzuwenden
* wie man Bauteile durch Kombination verschiedener Fertigungsverfahren herstellt und anpasst
* wie die Funktionsfähigkeit von Maschinen und Systemen durch Steuern, Regeln und Überwachen der Arbeitsbewegungen sichergestellt wird
* wie man Maschinen und Systeme wartet, inspiziert und instand setzt
* wie man elektrische Baugruppen oder Komponenten installiert und prüft
* wie man betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwendet und Prüfverfahren und Prüfmittel auswählt
* Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
== Berufsschule ==
* Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme, Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen)
* Kenntnisse in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
== Ausbildungsspezialisierungen ==
Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
* Feingerätebau
* Instandhaltung
* Maschinen- und Anlagenbau
* Produktionstechnik
== Zusatzqualifikationen ==
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine oder mehrere der folgenden Zusatzqualifikationen erworben werden können: "Systemintegration", "Prozessintegration", "Additive Fertigungsverfahren" und "IT-gestützte Anlagenänderung". Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.





Aktuelle Version vom 18. September 2019, 11:08 Uhr




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    • wie man Werkstoffeigenschaften beurteilt und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählt
    • die Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen sicherzustellen und Werkstücke und Bauteile herzustellen
    • unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie betrieblicher Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen, Datenträgern oder Internet z.B. informationstechnische Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anzuwenden
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    • wie man Maschinen und Systeme wartet, inspiziert und instand setzt
    • wie man elektrische Baugruppen oder Komponenten installiert und prüft
    • wie man betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwendet und Prüfverfahren und Prüfmittel auswählt
    • Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.


    Berufsschule

    • Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Installieren und Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme, Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen)
    • Kenntnisse in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

    Ausbildungsspezialisierungen

    Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:

    • Feingerätebau
    • Instandhaltung
    • Maschinen- und Anlagenbau
    • Produktionstechnik

    Zusatzqualifikationen

    Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine oder mehrere der folgenden Zusatzqualifikationen erworben werden können: "Systemintegration", "Prozessintegration", "Additive Fertigungsverfahren" und "IT-gestützte Anlagenänderung". Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.


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