Jura Glossar



A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

A

  1. Abgb (Abgabenordnung): Gesetz, das die Grundlagen des Steuerrechts in Deutschland regelt.
  2. Abschreibung: Wertminderung von Wirtschaftsgütern über die Zeit, die steuerlich geltend gemacht werden kann.
  3. Aktiengesellschaft (AG): Eine Gesellschaftsform, bei der das Kapital in Aktien zerlegt ist und die Haftung der Aktionäre auf ihre Einlagen beschränkt ist.
  4. Anfechtung: Rechtsbehelf, der die Ungültigkeit eines Rechtsgeschäfts zum Ziel hat.
  5. Anspruch: Das Recht, von einem anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen.
  6. Arbeitsrecht: Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln.
  7. Arrest: Vorläufige Sicherungsmaßnahme im Zivilprozess zur Sicherung einer zukünftigen Zwangsvollstreckung.
  8. Auflassung: Einigung über den Eigentumsübergang an einem Grundstück.
  9. Aussonderung: Anspruch im Insolvenzverfahren, bestimmte nicht zur Insolvenzmasse gehörende Gegenstände herauszuverlangen.
  10. Außerordentliche Kündigung: Beendigung eines Schuldverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

B

  1. Bauordnungsrecht: Teil des öffentlichen Baurechts, das die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt.
  2. Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder eines Dokuments durch eine autorisierte Person.
  3. Beleihungswert: Wert einer Immobilie, bis zu dem ein Kreditinstitut bereit ist, einen Kredit zu gewähren.
  4. Berufung: Rechtsmittel, mit dem eine gerichtliche Entscheidung in einer höheren Instanz überprüft wird.
  5. Beschlagnahme: Sicherstellung von Gegenständen durch die Behörden, oft im Rahmen von Strafverfahren.
  6. Betriebsrat: Von den Arbeitnehmern gewähltes Gremium, das ihre Interessen im Unternehmen vertritt.
  7. Beweislast: Verpflichtung einer Prozesspartei, das Vorliegen bestimmter Tatsachen zu beweisen.
  8. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Zentrales Gesetzeswerk des deutschen Zivilrechts.
  9. Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
  10. Bundesgerichtshof (BGH): Höchstes Gericht in Zivil- und Strafsachen in Deutschland.

C

  1. Compliance: Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien in Unternehmen.
  2. Concursus delictorum: Zusammenfallen mehrerer Straftaten, die in einem einheitlichen Verfahren beurteilt werden.
  3. Culpa in contrahendo (c.i.c.): Verschulden bei Vertragsschluss, ein Grundsatz des Schuldrechts, der Schadenersatzansprüche begründen kann.
  4. Curator bonis: Betreuer für das Vermögen einer unter Betreuung stehenden Person.


D

  1. Darlehensvertrag: Vertrag über die Gewährung eines Darlehens.
  2. Datenschutz: Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch.
  3. Dienstbarkeit: Belastung eines Grundstücks, die dem jeweiligen Berechtigten bestimmte Nutzungen des belasteten Grundstücks erlaubt.
  4. Direktklage: Klage eines Geschädigten gegen den Versicherer im Haftpflichtfall.
  5. Disagio: Abschlag vom Nennwert eines Zahlungsmittels oder Kredits bei der Ausgabe oder Überlassung.
  6. Dissertation: Wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades.
  7. Diversifikation: Risikostreuung in der Anlagestrategie.
  8. Dokumentenakkreditiv: Zahlungsversprechen einer Bank, das an die Vorlage bestimmter Dokumente gebunden ist.
  9. Dolus: Vorsatz im Straf- und Zivilrecht.
  10. Drittschadensliquidation: Übertragung des Schadenersatzanspruchs auf einen Dritten, der nicht unmittelbar am Schadensereignis beteiligt ist.
  11. Due Diligence: Sorgfältige Prüfung eines Unternehmens im Vorfeld einer Unternehmensübernahme oder einer Investition.

E

  1. Ehevertrag: Vertrag zwischen Eheleuten über die rechtlichen Verhältnisse während der Ehe und für den Fall der Scheidung.
  2. Eigentumsvorbehalt: Vereinbarung beim Kaufvertrag, nach der das Eigentum an der verkauften Sache erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übergeht.
  3. Eingetragener Verein (e.V.): Rechtsfähige Vereinigung, die in das Vereinsregister eingetragen ist.
  4. Einstweilige Verfügung: Gerichtliche Anordnung, die eine vorläufige Regelung eines Rechtsverhältnisses zum Ziel hat.
  5. Eintragung ins Handelsregister: Amtliche Registrierung von Kaufleuten und Handelsgesellschaften.
  6. Erbschaftssteuer: Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung.
  7. Erbvertrag: Vertrag, durch den ein Erblasser einem anderen eine Erbschaft zuwendet.
  8. Ermittlungsverfahren: Verfahrensstadium im Strafrecht, in dem die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht.
  9. Europäischer Gerichtshof (EuGH): Höchstes Gericht der Europäischen Union in Luxemburg.
  10. Exekution: Durchführung der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer Leistung.


F

  1. Fahrlässigkeit: Verletzung der gebotenen Sorgfalt, ohne dass der Erfolg vorsätzlich herbeigeführt wurde.
  2. Familienrecht: Rechtsbereich, der die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie regelt.
  3. Forderungsabtretung: Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar).
  4. Franchising: Vertriebssystem, bei dem ein Franchisegeber einem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht einräumt, unter bestimmten Bedingungen Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben.
  5. Freie Berufe: Selbstständige Berufstätigkeit, die eine besondere berufliche Qualifikation oder kreative Eigenleistung voraussetzt.
  6. Fusion: Verschmelzung von zwei oder mehr Unternehmen zu einem neuen Unternehmen.

G

  1. Gebrauchsmuster: Schutzrecht für technische Erfindungen, ähnlich dem Patent, jedoch mit kürzerer Laufzeit und geringeren Anforderungen.
  2. Gegenforderung: Forderung, die einer anderen Forderung entgegensteht und mit dieser verrechnet werden kann.
  3. Gemeinschaftseigentum: Eigentum, das mehreren Personen gemeinsam gehört, zum Beispiel in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
  4. Gerichtsstand: Ort, an dem ein Rechtsstreit gerichtlich ausgetragen wird.
  5. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Einfachste Form einer Gesellschaft, die zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks gegründet wird.
  6. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Kapitalgesellschaft mit juristischer Persönlichkeit, bei der die Haftung der Gesellschafter auf die Einlage beschränkt ist.
  7. Gewährleistung: Gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel der Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs.


H

  1. Handelsregister: Öffentliches Register, das Kaufleute und Handelsgesellschaften einschließlich ihrer wesentlichen Rechtsverhältnisse verzeichnet.
  2. Hauptversammlung: Oberstes Organ einer Aktiengesellschaft, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben.
  3. Heimfall: Rückfall eines verliehenen Rechts an den Verleiher unter bestimmten Bedingungen.
  4. Hypothek: Grundpfandrecht zur Sicherung einer Forderung, das dem Gläubiger das Recht gibt, sich aus dem belasteten Grundstück zu befriedigen.

I

  1. Immobilienrecht: Rechtsgebiet, das die rechtlichen Aspekte von Grundstücken und Gebäuden umfasst.
  2. Insolvenzrecht: Rechtsnormen, die das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Schuldnern regeln.
  3. Internationales Privatrecht (IPR): Rechtsnormen, die bestimmen, welches nationale Recht auf grenzüberschreitende Privatrechtsverhältnisse anzuwenden ist.
  4. Investitionsschutzabkommen: Verträge zwischen Staaten, die den Schutz von Investitionen im Ausland regeln.





J

  1. Jurisprudenz: Die Wissenschaft vom Recht und der Rechtsanwendung.
  2. Juristische Person: Rechtlich anerkannte Einheit, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
  3. Justiz: Staatsgewalt, die für die Rechtsprechung zuständig ist.
  4. Jugendstrafrecht: Rechtsbereich, der die Besonderheiten des Strafrechts für Jugendliche regelt.
  5. Juristisches Staatsexamen: Abschlussprüfung für Jurastudierende in Deutschland, die zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen qualifiziert.
  6. Juristische Methode: Methodik zur Ermittlung und Anwendung rechtlicher Regeln und Prinzipien.
  7. Juristische Fakultät: Hochschuleinrichtung, an der Rechtswissenschaft gelehrt und studiert wird.
  8. Justiziariat: Rechtsberatende Abteilung innerhalb einer Organisation.
  9. Jura: Rechtswissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem System der Rechtsnormen und deren Anwendung befasst.
  10. Juristische Bibliothek: Spezialbibliothek mit Sammlungen juristischer Fachliteratur.


K

  1. Kodifikation: Systematische Zusammenstellung von Rechtsnormen in einem Gesetzbuch.
  2. Kompetenzkompetenz: Befugnis einer staatlichen Ebene, über die eigene Zuständigkeit zu entscheiden.
  3. Kausalität: Ursächlicher Zusammenhang, der in der Rechtsprechung bei der Zurechnung von Handlungen eine Rolle spielt.
  4. Kapitalgesellschaft: Unternehmensform, bei der die Haftung der Gesellschafter auf die Einlage beschränkt ist.
  5. Konkursrecht: Rechtsvorschriften, die das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners regeln.
  6. Kollektivstrafe: Bestrafung einer Gruppe von Personen für die Handlung eines oder mehrerer ihrer Mitglieder.
  7. Kommanditgesellschaft: Form einer Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter voll haftet und die übrigen nur mit ihrer Kapitaleinlage.
  8. Kontrahierungszwang: Verpflichtung zur Vertragsschließung unter bestimmten Voraussetzungen.
  9. Korporationsrecht: Rechtsnormen, die die Verfassung und Verwaltung von Körperschaften regeln.
  10. Kündigungsschutz: Gesetzliche Regelungen, die die Bedingungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen festlegen.


L

  1. Legislative: Gesetzgebende Gewalt eines Staates.
  2. Legitimation: Rechtfertigung oder Berechtigung, insbesondere in Bezug auf die Ausübung von Macht oder Autorität.
  3. Lizenzrecht: Rechtliche Bestimmungen, die die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken regeln.
  4. Leibrente: Regelmäßige Zahlung, die bis zum Tod der empfangenden Person geleistet wird.
  5. Legalität: Übereinstimmung mit dem Gesetz.
  6. Liquidation: Abwicklung der Geschäfte einer aufgelösten Gesellschaft mit dem Ziel, deren Vermögen zu veräußern und die Gläubiger zu befriedigen.
  7. Legitimationspapier: Urkunde, die den Inhaber berechtigt, bestimmte Rechte geltend zu machen.
  8. Leasing: Vermietung von Wirtschaftsgütern.
  9. Lex specialis: Rechtsgrundsatz, nach dem eine speziellere Norm einer allgemeineren vorgeht.
  10. Ladung: Offizielle Mitteilung über den Termin einer Gerichtsverhandlung oder einer anderen offiziellen Anhörung.


M

  1. Mandat: Auftrag oder Vollmacht, insbesondere in politischen oder rechtlichen Angelegenheiten.
  2. Mietrecht: Gesamtheit der rechtlichen Normen, die das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter regeln.
  3. Mediation: Vermittlungsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten.
  4. Mahnverfahren: Gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung fälliger Zahlungsforderungen ohne streitige Verhandlung.
  5. Menschenrechte: Grundrechte, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zustehen.
  6. Minderjährigkeit: Rechtsstatus einer Person, die das gesetzlich festgelegte Alter der Volljährigkeit noch nicht erreicht hat.
  7. Mutterschutz: Gesetzlicher Schutz der arbeitenden Mutter vor und nach der Geburt eines Kindes.
  8. Markenrecht: Rechtsbereich, der den Schutz von Marken und Warenzeichen regelt.
  9. Mord: Straftatbestand der vorsätzlichen Tötung eines Menschen unter besonders schweren Umständen.
  10. Mahnbescheid: Im Mahnverfahren vom Gericht erlassene Aufforderung zur Zahlung einer Forderung.

N

  1. Notar: Amtsträger, der für die Beglaubigung von Rechtsgeschäften und anderen rechtlichen Angelegenheiten zuständig ist.
  2. Nachlass: Vermögen einer verstorbenen Person.
  3. Naturalisation: Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Landes durch eine dort nicht geborene Person.
  4. Nebenklage: Möglichkeit für Opfer bestimmter Straftaten, sich im Strafverfahren neben der Staatsanwaltschaft als Kläger zu beteiligen.
  5. Notwehr: Rechtliche Erlaubnis zur Verteidigung gegen gegenwärtige rechtswidrige Angriffe.
  6. Namensrecht: Rechtsvorschriften, die die Führung eines Namens betreffen.
  7. Nutzungsrecht: Recht, eine Sache oder eine geistige Leistung in bestimmtem Umfang zu nutzen.
  8. Nichtigkeit: Rechtsfolge, die ein Rechtsgeschäft von Anfang an unwirksam macht.
  9. Notarielle Beurkundung: Formvorschrift für bestimmte Rechtsgeschäfte, die die Unterschrift eines Notars erfordern.
  10. Normenkontrollverfahren: Gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Gültigkeit von Rechtsvorschriften.

O

  1. Ordnungswidrigkeit: Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, der mit Bußgeld geahndet wird.
  2. Obligationenrecht: Teil des Privatrechts, der die Schuldverhältnisse regelt.
  3. Obhutspflicht: Verpflichtung zur Sorge und zum Schutz einer anderen Person oder Sache.
  4. Offenlegungspflicht: Verpflichtung, bestimmte Informationen bekannt zu machen.
  5. Ordnungsamt: Behörde zur Durchsetzung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
  6. Ombudsmann: Unparteiische Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten.
  7. Opferschutz: Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz von Opfern von Straftaten.
  8. Öffentliches Recht: Rechtsbereich, der die Beziehungen zwischen Staat und Bürger sowie die Organisation des Staates regelt.
  9. Oligopol: Marktform, bei der wenige Anbieter einem großen Kreis von Nachfragern gegenüberstehen.
  10. Ortsgericht: Ehrenamtlich tätige Institution zur Vornahme bestimmter rechtlicher Aufgaben auf kommunaler Ebene.


P

  1. Präzedenzfall: Gerichtsentscheidung, die als Referenz für die Beurteilung zukünftiger ähnlicher Fälle dient.
  2. Privatrecht: Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Privatpersonen regeln.
  3. Prozessrecht: Rechtliche Bestimmungen, die das Verfahren vor Gerichten regeln.
  4. Pfändung: Beschlagnahme von Vermögenswerten durch einen Gläubiger oder durch das Gericht zur Sicherung einer Forderung.
  5. Patentrecht: Rechtsbereich, der den Schutz von Erfindungen betrifft.
  6. Personenrecht: Rechtliche Bestimmungen, die den rechtlichen Status von Personen betreffen.
  7. Prokura: Handelsrechtliche Vollmacht, die weitreichende Befugnisse zur Vertretung eines Unternehmens umfasst.
  8. Pacht: Vertrag über die Überlassung von Grundstücken oder Gegenständen zur Nutzung gegen Entgelt.
  9. Parteifähigkeit: Fähigkeit, als Kläger oder Beklagter in einem Gerichtsverfahren aufzutreten.
  10. Präjudiz: Eine bereits getroffene gerichtliche Entscheidung, die Einfluss auf die Beurteilung eines aktuellen Falles haben kann.

Q

  1. Quasivertrag: Rechtsverhältnis, das einem Vertrag ähnelt, aber ohne ausdrückliche Vereinbarung der Parteien entsteht.
  2. Quotenregelung: Vorgabe einer festgelegten Verteilungsquote, z.B. bei der Erbschaftsteilung.
  3. Qualifizierte Mehrheit: Mehrheit, die größer ist als eine einfache Mehrheit, oft erforderlich für wichtige Beschlüsse.
  4. Quittung: Schriftliches Dokument, das den Erhalt einer Leistung oder Zahlung bestätigt.

R

  1. Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
  2. Rechtsgeschäft: Handlung, die auf die Herbeiführung einer rechtlichen Wirkung gerichtet ist.
  3. Rechtsprechung: Tätigkeit der Gerichte, die Recht anwenden und auslegen.
  4. Registereintrag: Eintragung in ein öffentliches Register, z.B. Handelsregister.
  5. Rechtsnachfolge: Übertragung von Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere.
  6. Rücktrittsrecht: Recht, von einem Vertrag zurückzutreten.
  7. Rechtsanwalt: Berufsbezeichnung für Personen, die Rechtsberatung erteilen und Mandanten vor Gericht vertreten.
  8. Räumungsklage: Klage auf Herausgabe von Räumlichkeiten, insbesondere von Mietobjekten.
  9. Risikoüberwälzung: Vereinbarung zur Übertragung von Risiken von einer Partei auf eine andere.
  10. Registergericht: Gericht, das für die Führung öffentlicher Register zuständig ist.


S

  1. Schuldrecht: Teil des Privatrechts, der die Schuldverhältnisse zwischen Personen regelt.
  2. Strafrecht: Rechtsbereich, der die Voraussetzungen von Straftaten und die darauf stehenden Strafen festlegt.
  3. Sachmangel: Fehler einer Sache, der ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch mindert oder aufhebt.
  4. Sorgerecht: Recht und Pflicht, für eine Person, meist ein Kind, und dessen Vermögen zu sorgen.
  5. Staatsrecht: Rechtsnormen, die den Staat als solchen betreffen und seine Organisation und Funktion regeln.
  6. Schenkung: Unentgeltliche Zuwendung von einem Vermögenswert durch eine Person (Schenker) an eine andere Person (Beschenkter).
  7. Sicherungsübereignung: Übertragung des Eigentums an einer Sache auf einen Gläubiger zur Sicherung einer Forderung.
  8. Streitwert: Wert des Streitgegenstandes in einem gerichtlichen Verfahren, der insbesondere für die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren relevant ist.
  9. Sozialrecht: Rechtsbereich, der die rechtlichen Grundlagen der sozialen Sicherungssysteme umfasst.
  10. Schiedsgericht: Privates Gericht, das zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien auf der Grundlage einer Schiedsvereinbarung gebildet wird.

T

  1. Testament: Letztwillige Verfügung, in der eine Person (Erblasser) bestimmt, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll.
  2. Treuhänder: Person oder Institution, die Vermögen im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten verwaltet.
  3. Tarifvertrag: Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und Gewerkschaften über Arbeitsbedingungen.
  4. Treu und Glauben: Grundsatz, nach dem die Rechte und Pflichten von Vertragsparteien im Sinne von Redlichkeit und Fairness auszuüben sind.
  5. Titelschutz: Schutz der besonderen Bezeichnung von Druckwerken, Filmwerken, Musikwerken und anderen Werken gegen unbefugte Nutzung.
  6. Transparenzgebot: Rechtliche Anforderung, nach der bestimmte Informationen klar und verständlich zu kommunizieren sind.
  7. Täuschung: Vorsätzliche Irreführung, die zu einem Irrtum führt und auf dessen Grundlage ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wird.
  8. Teilzeit: Arbeitsverhältnis, bei dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers.
  9. Testierfähigkeit: Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten.
  10. Tierrecht: Rechtsnormen, die den Schutz von Tieren betreffen.

U

  1. Unterhalt: Finanzielle Unterstützung, die zur Sicherung des Lebensbedarfs einer Person geleistet wird.
  2. Urheberrecht: Recht des Schöpfers eines Werkes, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen.
  3. Umwandlungsrecht: Rechtsvorschriften, die die Änderung der Rechtsform von Unternehmen regeln.
  4. Unmündigkeit: Rechtlicher Zustand einer Person, die noch nicht volljährig ist und daher nicht voll geschäftsfähig.
  5. Unternehmensrecht: Rechtsnormen, die die Gründung, Organisation, Umstrukturierung und Auflösung von Unternehmen betreffen.
  6. Urkunde: Schriftstück, das zum Beweis von Rechten oder als Gedächtnisstütze dient.
  7. Unfallversicherung: Versicherung, die Leistungen im Falle eines Unfalls erbringt.
  8. Ungerechtfertigte Bereicherung: Rechtliche Situation, in der jemand ohne rechtlichen Grund auf Kosten eines anderen einen Vermögensvorteil erlangt.
  9. Unterlassungsklage: Klage, die darauf abzielt, eine Person zur Unterlassung einer Handlung zu verpflichten.
  10. Usus: Gewohnheitsrechtliche Nutzung einer Sache ohne Besitz.

V

  1. Vertragsrecht: Rechtsnormen, die die Voraussetzungen und Wirkungen von Verträgen betreffen.
  2. Vollmacht: Rechtliche Ermächtigung einer Person, im Namen einer anderen Person zu handeln.
  3. Verfassungsrecht: Rechtsnormen, die die grundlegenden Prinzipien und Organisation eines Staates betreffen.
  4. Vermögensrecht: Rechtliche Bestimmungen, die das Vermögen von Personen betreffen.
  5. Verwaltungsrecht: Rechtsnormen, die das Handeln der Verwaltung und das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regeln.
  6. Vormundschaft: Rechtliche Fürsorge und Vertretung einer nicht voll geschäftsfähigen Person.
  7. Verjährung: Erloschen eines Anspruchs durch Nichtausübung innerhalb einer gesetzlichen Frist.
  8. Vergaberecht: Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge.
  9. Versicherungsrecht: Rechtliche Regelungen, die die Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern betreffen.
  10. Verbraucherschutz: Gesamtheit der Bestimmungen zum Schutz der Konsumenten.

W

  1. Wettbewerbsrecht: Rechtsnormen, die fairen und freien Wettbewerb sicherstellen sollen.
  2. Wechselrecht: Rechtsnormen, die die Ausstellung, Übertragung und Einlösung von Wechseln regeln.
  3. Wohnungseigentumsrecht: Rechtliche Bestimmungen, die das Eigentum an Wohnungen innerhalb eines Mehrparteienhauses betreffen.
  4. Werkvertrag: Vertrag über die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder die Erbringung einer sonstigen Leistung.
  5. Widerspruchsrecht: Recht einer Partei, gegen eine Entscheidung oder Maßnahme Widerspruch einzulegen.
  6. Waisenrente: Rentenleistung für Kinder verstorbener Versicherter.
  7. Willenserklärung: Äußerung einer Person, durch die sie bewusst eine Rechtswirkung herbeiführen möchte.
  8. Wirtschaftsrecht: Rechtsnormen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wirtschaftstätigkeit betreffen.
  9. Widerrufsrecht: Recht, unter bestimmten Voraussetzungen einen abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen.
  10. Wegerecht: Recht zur Nutzung eines Weges, der einem anderen gehört.
  11. Wettbewerbsverbot: Vertragliche Vereinbarung, die es einer Partei verbietet, in bestimmter Weise wettbewerblich zu handeln.

X

  1. Xenophilie: Positiv besetzte Neigung und Offenheit gegenüber Fremdem und Ausländischem, selten im rechtlichen Kontext verwendet, jedoch ein Beispiel für die Vielfalt rechtlicher und gesellschaftlicher Begriffe.

Y

  1. Yield Management: Preis- und Kapazitätssteuerung, vor allem in der Dienstleistungsbranche angewendet, mit indirekten rechtlichen Implikationen z.B. bei Verbraucherschutzfragen.

Z

  1. Zivilrecht: Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Privatpersonen regeln.
  2. Zession: Abtretung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar).
  3. Zwangsvollstreckung: Staatliche Maßnahme zur Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen durch Eingriff in das Vermögen des Schuldners.
  4. Zustellung: Offizielle Übermittlung von Schriftstücken im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens.
  5. Zivilprozess: Gerichtliches Verfahren zur Klärung privatrechtlicher Streitigkeiten.
  6. Zollrecht: Rechtsvorschriften, die den Warenverkehr über die Grenzen eines Zollgebiets regeln.
  7. Zeugnisverweigerungsrecht: Recht, in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge nicht aussagen zu müssen.
  8. Zugewinngemeinschaft: Gesetzlicher Güterstand in Deutschland, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen beider Ehegatten im Falle der Scheidung geteilt wird.
  9. Zins: Entgelt für die Überlassung von Kapital oder Sachen auf Zeit.
  10. Zulassung: Erlaubnis, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben oder an einem Verfahren teilzunehmen.


Teilen - Diskussion - Bewerten





Schulfach+





aiMOOCs



aiMOOC Projekte













Text bearbeiten Bild einfügen Video einbetten Interaktive Aufgaben erstellen

Teilen Facebook Twitter Google Mail an MOOCit Missbrauch melden Zertifikat beantragen

0.00
(0 Stimmen)