Abgb (Abgabenordnung): Gesetz, das die Grundlagen des Steuerrechts in Deutschland regelt.
Abschreibung: Wertminderung von Wirtschaftsgütern über die Zeit, die steuerlich geltend gemacht werden kann.
Aktiengesellschaft (AG): Eine Gesellschaftsform, bei der das Kapital in Aktien zerlegt ist und die Haftung der Aktionäre auf ihre Einlagen beschränkt ist.
Anfechtung: Rechtsbehelf, der die Ungültigkeit eines Rechtsgeschäfts zum Ziel hat.
Anspruch: Das Recht, von einem anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen.
Arbeitsrecht: Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln.
Arrest: Vorläufige Sicherungsmaßnahme im Zivilprozess zur Sicherung einer zukünftigen Zwangsvollstreckung.
Auflassung: Einigung über den Eigentumsübergang an einem Grundstück.
Aussonderung: Anspruch im Insolvenzverfahren, bestimmte nicht zur Insolvenzmasse gehörende Gegenstände herauszuverlangen.
Außerordentliche Kündigung: Beendigung eines Schuldverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
B
Bauordnungsrecht: Teil des öffentlichen Baurechts, das die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt.
Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder eines Dokuments durch eine autorisierte Person.
Beleihungswert: Wert einer Immobilie, bis zu dem ein Kreditinstitut bereit ist, einen Kredit zu gewähren.
Berufung: Rechtsmittel, mit dem eine gerichtliche Entscheidung in einer höheren Instanz überprüft wird.
Beschlagnahme: Sicherstellung von Gegenständen durch die Behörden, oft im Rahmen von Strafverfahren.
Betriebsrat: Von den Arbeitnehmern gewähltes Gremium, das ihre Interessen im Unternehmen vertritt.
Beweislast: Verpflichtung einer Prozesspartei, das Vorliegen bestimmter Tatsachen zu beweisen.
Drittschadensliquidation: Übertragung des Schadenersatzanspruchs auf einen Dritten, der nicht unmittelbar am Schadensereignis beteiligt ist.
Due Diligence: Sorgfältige Prüfung eines Unternehmens im Vorfeld einer Unternehmensübernahme oder einer Investition.
E
Ehevertrag: Vertrag zwischen Eheleuten über die rechtlichen Verhältnisse während der Ehe und für den Fall der Scheidung.
Eigentumsvorbehalt: Vereinbarung beim Kaufvertrag, nach der das Eigentum an der verkauften Sache erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übergeht.
Exekution: Durchführung der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer Leistung.
F
Fahrlässigkeit: Verletzung der gebotenen Sorgfalt, ohne dass der Erfolg vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Familienrecht: Rechtsbereich, der die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie regelt.
Forderungsabtretung: Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar).
Franchising: Vertriebssystem, bei dem ein Franchisegeber einem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht einräumt, unter bestimmten Bedingungen Waren oder Dienstleistungen zu vertreiben.
Freie Berufe: Selbstständige Berufstätigkeit, die eine besondere berufliche Qualifikation oder kreative Eigenleistung voraussetzt.
Fusion: Verschmelzung von zwei oder mehr Unternehmen zu einem neuen Unternehmen.
G
Gebrauchsmuster: Schutzrecht für technische Erfindungen, ähnlich dem Patent, jedoch mit kürzerer Laufzeit und geringeren Anforderungen.
Gegenforderung: Forderung, die einer anderen Forderung entgegensteht und mit dieser verrechnet werden kann.
Gemeinschaftseigentum: Eigentum, das mehreren Personen gemeinsam gehört, zum Beispiel in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Gerichtsstand: Ort, an dem ein Rechtsstreit gerichtlich ausgetragen wird.
Gewährleistung: Gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel der Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs.
H
Handelsregister: Öffentliches Register, das Kaufleute und Handelsgesellschaften einschließlich ihrer wesentlichen Rechtsverhältnisse verzeichnet.
Hauptversammlung: Oberstes Organ einer Aktiengesellschaft, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben.
Heimfall: Rückfall eines verliehenen Rechts an den Verleiher unter bestimmten Bedingungen.
Hypothek: Grundpfandrecht zur Sicherung einer Forderung, das dem Gläubiger das Recht gibt, sich aus dem belasteten Grundstück zu befriedigen.
I
Immobilienrecht: Rechtsgebiet, das die rechtlichen Aspekte von Grundstücken und Gebäuden umfasst.
Insolvenzrecht: Rechtsnormen, die das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Schuldnern regeln.
Internationales Privatrecht (IPR): Rechtsnormen, die bestimmen, welches nationale Recht auf grenzüberschreitende Privatrechtsverhältnisse anzuwenden ist.
Investitionsschutzabkommen: Verträge zwischen Staaten, die den Schutz von Investitionen im Ausland regeln.
J
Jurisprudenz: Die Wissenschaft vom Recht und der Rechtsanwendung.
Juristische Person: Rechtlich anerkannte Einheit, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Justiz: Staatsgewalt, die für die Rechtsprechung zuständig ist.
Jugendstrafrecht: Rechtsbereich, der die Besonderheiten des Strafrechts für Jugendliche regelt.
Juristisches Staatsexamen: Abschlussprüfung für Jurastudierende in Deutschland, die zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen qualifiziert.
Juristische Methode: Methodik zur Ermittlung und Anwendung rechtlicher Regeln und Prinzipien.
Juristische Fakultät: Hochschuleinrichtung, an der Rechtswissenschaft gelehrt und studiert wird.
Justiziariat: Rechtsberatende Abteilung innerhalb einer Organisation.
Jura: Rechtswissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem System der Rechtsnormen und deren Anwendung befasst.
Kodifikation: Systematische Zusammenstellung von Rechtsnormen in einem Gesetzbuch.
Kompetenzkompetenz: Befugnis einer staatlichen Ebene, über die eigene Zuständigkeit zu entscheiden.
Kausalität: Ursächlicher Zusammenhang, der in der Rechtsprechung bei der Zurechnung von Handlungen eine Rolle spielt.
Kapitalgesellschaft: Unternehmensform, bei der die Haftung der Gesellschafter auf die Einlage beschränkt ist.
Konkursrecht: Rechtsvorschriften, die das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners regeln.
Kollektivstrafe: Bestrafung einer Gruppe von Personen für die Handlung eines oder mehrerer ihrer Mitglieder.
Kommanditgesellschaft: Form einer Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter voll haftet und die übrigen nur mit ihrer Kapitaleinlage.
Kontrahierungszwang: Verpflichtung zur Vertragsschließung unter bestimmten Voraussetzungen.
Korporationsrecht: Rechtsnormen, die die Verfassung und Verwaltung von Körperschaften regeln.
Kündigungsschutz: Gesetzliche Regelungen, die die Bedingungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen festlegen.
Rechtsanwalt: Berufsbezeichnung für Personen, die Rechtsberatung erteilen und Mandanten vor Gericht vertreten.
Räumungsklage: Klage auf Herausgabe von Räumlichkeiten, insbesondere von Mietobjekten.
Risikoüberwälzung: Vereinbarung zur Übertragung von Risiken von einer Partei auf eine andere.
Registergericht: Gericht, das für die Führung öffentlicher Register zuständig ist.
S
Schuldrecht: Teil des Privatrechts, der die Schuldverhältnisse zwischen Personen regelt.
Strafrecht: Rechtsbereich, der die Voraussetzungen von Straftaten und die darauf stehenden Strafen festlegt.
Sachmangel: Fehler einer Sache, der ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch mindert oder aufhebt.
Sorgerecht: Recht und Pflicht, für eine Person, meist ein Kind, und dessen Vermögen zu sorgen.
Staatsrecht: Rechtsnormen, die den Staat als solchen betreffen und seine Organisation und Funktion regeln.
Schenkung: Unentgeltliche Zuwendung von einem Vermögenswert durch eine Person (Schenker) an eine andere Person (Beschenkter).
Sicherungsübereignung: Übertragung des Eigentums an einer Sache auf einen Gläubiger zur Sicherung einer Forderung.
Streitwert: Wert des Streitgegenstandes in einem gerichtlichen Verfahren, der insbesondere für die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren relevant ist.
Sozialrecht: Rechtsbereich, der die rechtlichen Grundlagen der sozialen Sicherungssysteme umfasst.
Schiedsgericht: Privates Gericht, das zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien auf der Grundlage einer Schiedsvereinbarung gebildet wird.
T
Testament: Letztwillige Verfügung, in der eine Person (Erblasser) bestimmt, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll.
Treuhänder: Person oder Institution, die Vermögen im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten verwaltet.
Tarifvertrag: Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern und Gewerkschaften über Arbeitsbedingungen.
Treu und Glauben: Grundsatz, nach dem die Rechte und Pflichten von Vertragsparteien im Sinne von Redlichkeit und Fairness auszuüben sind.
Titelschutz: Schutz der besonderen Bezeichnung von Druckwerken, Filmwerken, Musikwerken und anderen Werken gegen unbefugte Nutzung.
Transparenzgebot: Rechtliche Anforderung, nach der bestimmte Informationen klar und verständlich zu kommunizieren sind.
Täuschung: Vorsätzliche Irreführung, die zu einem Irrtum führt und auf dessen Grundlage ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wird.
Teilzeit: Arbeitsverhältnis, bei dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers.
Testierfähigkeit: Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten.
Tierrecht: Rechtsnormen, die den Schutz von Tieren betreffen.
U
Unterhalt: Finanzielle Unterstützung, die zur Sicherung des Lebensbedarfs einer Person geleistet wird.
Urheberrecht: Recht des Schöpfers eines Werkes, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen.
Umwandlungsrecht: Rechtsvorschriften, die die Änderung der Rechtsform von Unternehmen regeln.
Unmündigkeit: Rechtlicher Zustand einer Person, die noch nicht volljährig ist und daher nicht voll geschäftsfähig.
Unternehmensrecht: Rechtsnormen, die die Gründung, Organisation, Umstrukturierung und Auflösung von Unternehmen betreffen.
Urkunde: Schriftstück, das zum Beweis von Rechten oder als Gedächtnisstütze dient.
Unfallversicherung: Versicherung, die Leistungen im Falle eines Unfalls erbringt.
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rechtliche Situation, in der jemand ohne rechtlichen Grund auf Kosten eines anderen einen Vermögensvorteil erlangt.
Unterlassungsklage: Klage, die darauf abzielt, eine Person zur Unterlassung einer Handlung zu verpflichten.
Usus: Gewohnheitsrechtliche Nutzung einer Sache ohne Besitz.
V
Vertragsrecht: Rechtsnormen, die die Voraussetzungen und Wirkungen von Verträgen betreffen.
Vollmacht: Rechtliche Ermächtigung einer Person, im Namen einer anderen Person zu handeln.
Verfassungsrecht: Rechtsnormen, die die grundlegenden Prinzipien und Organisation eines Staates betreffen.
Vermögensrecht: Rechtliche Bestimmungen, die das Vermögen von Personen betreffen.
Verwaltungsrecht: Rechtsnormen, die das Handeln der Verwaltung und das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regeln.
Vormundschaft: Rechtliche Fürsorge und Vertretung einer nicht voll geschäftsfähigen Person.
Verjährung: Erloschen eines Anspruchs durch Nichtausübung innerhalb einer gesetzlichen Frist.
Vergaberecht: Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Versicherungsrecht: Rechtliche Regelungen, die die Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern betreffen.
Verbraucherschutz: Gesamtheit der Bestimmungen zum Schutz der Konsumenten.
W
Wettbewerbsrecht: Rechtsnormen, die fairen und freien Wettbewerb sicherstellen sollen.
Wechselrecht: Rechtsnormen, die die Ausstellung, Übertragung und Einlösung von Wechseln regeln.
Wohnungseigentumsrecht: Rechtliche Bestimmungen, die das Eigentum an Wohnungen innerhalb eines Mehrparteienhauses betreffen.
Werkvertrag: Vertrag über die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder die Erbringung einer sonstigen Leistung.
Widerspruchsrecht: Recht einer Partei, gegen eine Entscheidung oder Maßnahme Widerspruch einzulegen.
Waisenrente: Rentenleistung für Kinder verstorbener Versicherter.
Willenserklärung: Äußerung einer Person, durch die sie bewusst eine Rechtswirkung herbeiführen möchte.
Wirtschaftsrecht: Rechtsnormen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wirtschaftstätigkeit betreffen.
Widerrufsrecht: Recht, unter bestimmten Voraussetzungen einen abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Wegerecht: Recht zur Nutzung eines Weges, der einem anderen gehört.
Wettbewerbsverbot: Vertragliche Vereinbarung, die es einer Partei verbietet, in bestimmter Weise wettbewerblich zu handeln.
X
Xenophilie: Positiv besetzte Neigung und Offenheit gegenüber Fremdem und Ausländischem, selten im rechtlichen Kontext verwendet, jedoch ein Beispiel für die Vielfalt rechtlicher und gesellschaftlicher Begriffe.
Y
Yield Management: Preis- und Kapazitätssteuerung, vor allem in der Dienstleistungsbranche angewendet, mit indirekten rechtlichen Implikationen z.B. bei Verbraucherschutzfragen.
Z
Zivilrecht: Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Privatpersonen regeln.
Zession: Abtretung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar).
Zwangsvollstreckung: Staatliche Maßnahme zur Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen durch Eingriff in das Vermögen des Schuldners.
Zustellung: Offizielle Übermittlung von Schriftstücken im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens.
Zivilprozess: Gerichtliches Verfahren zur Klärung privatrechtlicher Streitigkeiten.
Zollrecht: Rechtsvorschriften, die den Warenverkehr über die Grenzen eines Zollgebiets regeln.
Zeugnisverweigerungsrecht: Recht, in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge nicht aussagen zu müssen.
Zugewinngemeinschaft: Gesetzlicher Güterstand in Deutschland, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen beider Ehegatten im Falle der Scheidung geteilt wird.
Zins: Entgelt für die Überlassung von Kapital oder Sachen auf Zeit.
Zulassung: Erlaubnis, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben oder an einem Verfahren teilzunehmen.
Für unsere deutschlandweite AI Fair-Image Challenge werden wir von CHILDREN JUGEND HILFT! gefördert. Alle Infos zur Challenge hier >>. Wenn auch Ihr Euch ehrenamtlich engagiert und noch finanzielle Unterstützung für Eurer Projekt braucht, dann stellt gerne einen Antrag bei JUGEND HILFT.