Außerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung Neben der ordentlichen, fristgerechten Kündigung gibt es in gewissen Situationen auch noch die Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung.
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Die außerordentliche Kündigung ist ein Spezialfall. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, dann kann der Vertrag auch vor Ende der Vertragslaufzeit beendet werden. Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung im Schuldrecht ist laut §314 BgB, dass die Fortsetzung des Vertrages der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zumutbar ist.
1.Seitens Arbeitnehmers: -beharrliche Arbeitsverweigerung -grobe Verletzung der Treuepflicht -Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot und ähnliche Gründe 2.Seitens Arbeitgebers: -Nichtzahlung des Lohnes -Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitnehmer -grobe Ehrenverletzungen und ähnliche Gründe
QUIZitMultiple-ChoiceWO kann eine Kündigung angeklagt werden im erster Instanz? (Arbeitsgericht)(!Polizei)(!Eltern)(!Zeitung)
Was ist ein Grund für eine fristlose Kündigung? (sexuelle Belästigung)(!Grundlos wegen nichtgefallen)(Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer)(!Änderung des Arbeitsplatzes)(!Lohnerhöhung durch Tarifvertrag)(keine Entlohnung)
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Lückentext
"Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nach Erkenntnis des Kündigungsberechtigten über die Tatsache des Kündigungsgrundes. Dies ist den Arbeitnehmer mitzuteilen durch eine Abmahnung. Vor der Kündigung, ist es die Pflicht des Kündigungsberechtigten, den Betriebsrat zu informieren. Das Arbeitsverhältnis wird unverzüglich und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet, sofern ein schwerwiegender Grund vorliegt der das Weiterbeschäftigen unzumutbar macht, dies nennt man auch eine fristlose Kündigung."
Linkshttps://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_(Deutschland)#Au.C3.9Ferordentliche_K.C3.BCndigung
(Punkt 3.1)
http://www.juraforum.de/lexikon/ausserordentliche-kuendigung
ZuordnungAutoren: J.R-T, R.F. Kategorie: BWL Kategorie: Klasse 10-13 = Alter 15-19 Kategorie: Studium = Alter ab 19 |