Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 13

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 13


Artikel 13 GG: Unverletzlichkeit der Wohnung

  1. Grundgesetz
  2. Artikel 1 GG
  3. Artikel 2 GG
  4. Ausnahmen und Bedingungen


Einleitung

Im Rahmen dieses aiMOOCs beschäftigen wir uns eingehend mit dem Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, welcher die Unverletzlichkeit der Wohnung zum Thema hat. Dieser Artikel ist ein fundamentales Recht, das in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Er gewährleistet den Schutz der Privatsphäre und dient als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe. Im Laufe dieses Kurses werden wir uns nicht nur mit dem Wortlaut und den rechtlichen Aspekten dieses Artikels auseinandersetzen, sondern auch seine Bedeutung im Alltag und in besonderen Situationen beleuchten. Interaktive Elemente wie Quizfragen, ein Memory-Spiel, ein Kreuzworträtsel und ein Lückentext werden Dir helfen, Dein Wissen zu vertiefen und anzuwenden.


Artikel 13 GG: Unverletzlichkeit der Wohnung

Artikel 13 des Grundgesetzes besagt: "Die Wohnung ist unverletzlich." Dieser kurze Satz hat weitreichende Bedeutung und Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Er schützt das Recht jedes Einzelnen, über seinen privaten Wohnraum frei zu verfügen und vor willkürlichen Eingriffen durch den Staat geschützt zu sein. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur unter strengen Voraussetzungen und in der Regel nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses möglich.


Rechtliche Grundlagen und Bedeutung

Artikel 13 GG ist Teil des Grundrechtsteils des Grundgesetzes und steht in enger Beziehung zu anderen Grundrechten, wie dem Recht auf die Würde des Menschen und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nicht nur auf den physischen Wohnraum beschränkt, sondern umfasst auch andere privat genutzte Räume wie Geschäftsräume oder Arbeitsplätze, sofern sie einen privaten Charakter haben.


Ausnahmen und Eingriffsbefugnisse

Trotz der strengen Regelung des Artikel 13 GG gibt es Situationen, in denen staatliche Behörden unter bestimmten Bedingungen Zutritt zu privaten Räumlichkeiten erlangen können. Diese Ausnahmen sind im Grundgesetz selbst und in anderen gesetzlichen Regelungen festgelegt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder im Rahmen der Strafverfolgung. Solche Eingriffe bedürfen jedoch in der Regel einer richterlichen Anordnung.


Interaktive Aufgaben


Quiz: Teste Dein Wissen

Was schützt Artikel 13 des Grundgesetzes? (Die Unverletzlichkeit der Wohnung) (!Das Recht auf freie Meinungsäußerung) (!Das Recht auf körperliche Unversehrtheit) (!Das Wahlrecht)

In welchem Dokument ist Artikel 13 verankert? (Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) (!In der Europäischen Menschenrechtskonvention) (!Im Bürgerlichen Gesetzbuch) (!In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

Unter welchen Bedingungen können staatliche Behörden in Ausnahmefällen in eine Wohnung eindringen? (Mit einer richterlichen Anordnung) (!Ohne jegliche Bedingungen) (!Mit Zustimmung des Bundespräsidenten) (!Auf Anfrage der Nachbarn)

Zu welchem Zweck dürfen Ausnahmen von der Unverletzlichkeit der Wohnung gemacht werden? (Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit) (!Zur Überprüfung der Einhaltung von Hausordnungen) (!Zur Durchführung von Volkszählungen) (!Zur allgemeinen Kontrolle der Wohnverhältnisse)

Welche Räumlichkeiten werden neben Wohnungen durch Artikel 13 GG geschützt? (Auch andere privat genutzte Räume wie Geschäftsräume) (!Öffentliche Verkehrsmittel) (!Staatliche Einrichtungen) (!Offene Landschaften)





Memory

Artikel 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung
Ausnahmen Richterliche Anordnung
Schutzumfang Private Räume
Grundgesetz Verfassung der BRD
Eingriffsbefugnisse Abwehr von Gefahren





Kreuzworträtsel

Grundgesetz In welchem Dokument ist Artikel 13 verankert?
Wohnung Was schützt Artikel 13 des Grundgesetzes?
Richter Wer muss eine Anordnung für einen Wohnungseingriff in der Regel erteilen?
Sicherheit Zu welchem Zweck dürfen Ausnahmen gemacht werden?
Privatraum Welcher Begriff umschreibt den Schutzumfang von Artikel 13 GG?




LearningApps

Lückentext

Vervollständige den Text.

Artikel 13 des

schützt die

. Dies umfasst nicht nur Wohnungen, sondern auch

wie Geschäftsräume. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur unter strengen Voraussetzungen und in der Regel nur aufgrund

möglich.


Offene Aufgaben

Leicht

  1. Untersuche, wie Artikel 13 GG in den Medien dargestellt wird: Sammle Artikel oder Beiträge und analysiere die Berichterstattung.
  2. Erstelle eine Präsentation über die Bedeutung der Unverletzlichkeit der Wohnung in einer demokratischen Gesellschaft.

Standard

  1. Führe eine Umfrage in Deinem Umfeld durch, um herauszufinden, wie viel Menschen über Artikel 13 GG wissen.
  2. Schreibe einen Essay darüber, wie Ausnahmen von der Unverletzlichkeit der Wohnung gerechtfertigt werden können.

Schwer

  1. Untersuche einen realen Fall, in dem Artikel 13 GG angewendet wurde, und diskutiere die rechtlichen und ethischen Aspekte des Falles.
  2. Entwickle ein Szenario, in dem die Unverletzlichkeit der Wohnung herausgefordert wird, und erstelle eine Argumentationslinie für und gegen den Eingriff.




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Mündliche Prüfung

  1. Diskutiere, inwiefern Artikel 13 GG zur Sicherung der Privatsphäre beiträgt.
  2. Erkläre, welche Rolle richterliche Anordnungen bei Ausnahmen von der Unverletzlichkeit der Wohnung spielen.
  3. Reflektiere über das Verhältnis von individuellen Rechten und öffentlicher Sicherheit in Bezug auf Artikel 13 GG.
  4. Diskutiere, wie der Schutz privater Räume in der digitalen Welt gewährleistet werden kann.
  5. Beurteile, inwieweit staatliche Eingriffe in private Räume gerechtfertigt sind, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.



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Links

Artikel 13 GG: Unverletzlichkeit der Wohnung

  1. Grundgesetz
  2. Artikel 1 GG
  3. Artikel 2 GG
  4. Ausnahmen und Bedingungen

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