Außerordentliche Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. April 2016, 09:08 Uhr
Außerordentliche Kündigung
VideoEmbedVideo fehlt ein anzugebender Parameter.
QUIZitMultiple-Choice
WO kann eine Kündigung angeklagt werden im erster Instanz? (Arbeitsgericht)(!Polizei)(!Eltern)(!Zeitung)
Was ist ein Grund für eine fristlose Kündigung? (sexuelle Belästigung)(!Grundlos wegen nichtgefallen)(Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer)(!Änderung des Arbeitsplatzes)(!Lohnerhöhung durch Tarifvertrag)(keine Entlohnung)(!Änderung des Arbeitsplatzes)
MemoryMemory-Titel
Lückentext
"Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nach Erkenntnis des Kündigungsberechtigten über die Tatsache des Kündigungsgrundes. Dies ist den Arbeitnehmer mitzuteilen durch eine Abmahnung. Vor der Kündigung, ist es die Pflicht des Kündigungsberechtigten, den Betriebsrat zu informieren. Das Arbeitsverhältnis wird unverzüglich und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet, sofern ein schwerwiegender Grund vorliegt der das Weiterbeschäftigen unzumutbar macht, dies nennt man auch eine fristlose Kündigung."
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