1. Menschenwürde: Die Würde des Menschen als Kunst ist unantastbar. Sie zu achten, zu respektieren und zu schützen ist die Verpflichtung aller Menschen.
  2. Handlungsfreiheit: Jeder Mensch hat die Freiheit Kunst zu sein. Er hat das Recht sich als Kunst frei zu entfalten, zu leben, zu lieben und zu sterben.
  3. Gleichberechtigung: Alle Menschen sind Kunst. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner künstlerischen, religiösen oder politischen Anschauungen nicht Kunst sein.
  4. Gewissensfreiheit: Die Freiheit des Glaubens, sich selbst als Kunst zu sehen ist unverletzlich. Der Mensch ist in diesem Glauben nur sich selbst verpflichtet und kann diesen frei ausüben. Er muss niemandem eine Rechenschaft für seine Gewissensentscheidung bieten, wer oder was für ihn Kunst ist.
  5. Meinungsfreiheit: Jeder Mensch hat das Recht andere Menschen als Kunst zu sehen und seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.