| Maßnahme | Beschreibung | Voraussetzungen | Zuständige Instanz | Mögliche Gründe |
|---|---|---|---|---|
| Nachsitzen bis zu 2 Unterrichtsstunden | Kurzfristige Maßnahme zur Verhaltenskorrektur. | Leichtes Fehlverhalten. | Klassenlehrer oder unterrichtender Lehrer. | Unpünktlichkeit, Hausaufgaben nicht erledigt, geringfügige Störungen. |
| Nachsitzen bis zu 4 Unterrichtsstunden | Erweiterte Maßnahme bei wiederholtem Fehlverhalten. | Wiederholte leichte Verstöße. | Schulleiter. | Mehrfache Unpünktlichkeit, wiederholtes Nicht-Erledigen von Aufgaben. |
| Überweisung in eine Parallelklasse | Versetzung in eine andere Klasse des gleichen Typs. | Konflikte innerhalb der Klasse, die anders nicht lösbar sind. | Schulleiter. | Anhaltende Konflikte mit Mitschülern, Mobbing. |
| Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht | Letzte Warnung vor einem tatsächlichen Ausschluss. | Schweres oder wiederholtes Fehlverhalten. | Schulleiter. | Wiederholte Unterrichtsstörungen, respektloses Verhalten. |
| Ausschluss vom Unterricht bis zu 5 Unterrichtstagen | Kurzfristiger Ausschluss zur Unterbrechung des Fehlverhaltens. | Schweres oder wiederholtes Fehlverhalten, das den Schulbetrieb stört. | Schulleiter. | Androhung von Gewalt, körperliche Auseinandersetzungen. |
| Ausschluss vom Unterricht bis zu 4 Unterrichtswochen | Längerfristiger Ausschluss bei gravierendem Fehlverhalten. | Schweres oder wiederholtes Fehlverhalten mit erheblicher Störung des Schulbetriebs. | Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. | Schwere Gewaltandrohungen, erhebliche Sachbeschädigung. |
| Androhung des Ausschlusses aus der Schule | Letzte Warnung vor einem endgültigen Schulausschluss. | Fortgesetztes schweres Fehlverhalten trotz vorheriger Maßnahmen. | Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. | Wiederholte schwere Verstöße, keine Verhaltensänderung trotz Maßnahmen. |
| Ausschluss aus der Schule | Dauerhafter Ausschluss von der Schule. | Wenn das Verbleiben des Schülers eine Gefahr für die Erziehung, Unterrichtung, sittliche Entwicklung, Gesundheit oder Sicherheit der Mitschüler darstellt. | Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters; Beteiligung der Schulkonferenz auf Wunsch. | Schwere Gewaltakte, Drogenhandel, sexuelle Übergriffe. |