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Grundlegendes
Aufbau und Größe
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Die Größe des Betriebsrates hängt von der Größe des jeweiligen Betriebes ab und wird im Betriebsverfassungsgesetz unter §9 geregelt und festgesetzt |
Ist die Gründung eines Betriebsrats Pflicht?
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Nein, die Gründung eines Betriebsrates ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ohne Betriebsrat können allerdings Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht wahrgenommen werden. |
Wann kann ich einen Betriebsrat gründen?
Wer ist Wahlberechtigt?
Wer darf für den Betriebsrat kandidieren?
Wie lange dauert eine Betriebsratswahl?
Quellenangaben?
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http://www.arbeitnehmerkammer.de/
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Video
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Hier ein kleines Video das Alles recht gut zusammenfasst. EmbedVideo fehlt ein anzugebender Parameter.
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Lernzielkontrolle
Lückentext
Bei mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen. Dabei hängt die Größe des Betriebsrats von der Größe des Betriebes ab: Sind weniger als 21 wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigt, besteht der Betriebsrat aus einem Kollegen bzw. einer Kollegin oder ab 21 Wahlberechtigten aus mehreren Kolleginnen oder Kollegen. Ab 200 Beschäftigten muss die Betriebsleitung regelmäßig ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freistellen.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Betriebs, die am letzten Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, im Außendienst und mit Telearbeit Beschäftigte sowie Auszubildende. Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Ansonsten spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Wahlberechtigung keine Rolle. Nicht wahlberechtigt sind dagegen leitende Angestellte.
In Betrieben mit fünf bis fünfzig Wahlberechtigten muss in einer Wahlversammlung eine Woche nach Bestellung des Wahlvorstands gewählt werden (vereinfachtes Verfahren).
Dieses Verfahren kann bei Einverständnis zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber auch bei bis zu 100 Wahlberechtigten angewendet werden.
Ansonsten ist mit einer Gesamtdauer von etwa acht bis zehn Wochen für das Wahlverfahren zu rechnen. Hierzu gibt es eine genaue Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz. Arbeitnehmerkammer und Gewerkschaften können dabei beraten und unterstützen. Die Arbeitnehmerkammer hält hierzu mehrere Infoblätter bereit.
Autor
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