Personengruppen im Mittelalter

Prostituierte

Bordellszene, Darstellung aus dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts

Die Dirne war eine unverheiratete Frau, die Sex mit mehreren Männern hatte. Die Tatsache, dass sie dafür Geld nahm, galt den wenigsten Zeitgenossen als unmoralisch. Viel eher war Armut noch eine Art schuldmindernder Umstand für die moralische Beurteilung der Person.

Das „Frauenhaus“ war eine spätmittelalterliche Sonderform des Bordells. Die Frauenhäuser waren entweder städtisches Eigentum und wurden von der Stadt einem Frauenwirt verpachtet, oder sie gehörten einem reichen Bürger, der das Gebäude der Stadt verpachtete. Der Rat der mittelalterlichen Stadt förderte also die Prostitution und institutionalisierte sie gleichsam. Die Rechte und Pflichten der Dirnen wurden in einer Frauenhausordnung geregelt. Diese Ordnungen sahen zum Beispiel vor, dass eine Prostituierte „frei“ (das heißt allgemein zugänglich) sein musste und eine gewisse Menge von Kunden pro Tag zu bedienen hatte. Aber auch Regelungen für den Krankheitsfall und die Ernährung der Prostituierten wurden in der Frauenhausordnung festgelegt.

Der Grund für die Einrichtung von städtischen Bordellen ist wohl in der mittelalterlichen Gesellschaftsstruktur zu finden. Ein relativ hoher Prozentsatz der Männer war auf Grund der Regelungen des Eherechts nicht in der Lage zu heiraten. Außerehelicher Verkehr von unverheirateten Männern mit unverheirateten (jungen) Frauen führte zur gesellschaftlichen Ächtung letzterer. Die Folge waren häufige Vergewaltigung und Gelegenheitsprostitution. Um dem entgegenzutreten, wurden Frauenhäuser eingerichtet, um die Prostitution in die städtische Ordnung einzugliedern.

Mittelalterliche Prostituierte lebten außerhalb der Gesellschaft. Sie waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und oft der Vergewaltigung durch Kunden, Frauenhändler, Zuhälter und Frauenwirte ausgesetzt, denn in der Rechtspraxis wurde die Vergewaltigung einer Frau aus der gleichen sozialen Schicht milder bestraft als die Vergewaltigung einer Frau aus einer höheren sozialen Schicht.

Prostituierte mussten eine erkennbare Kleidung oder ein Zeichen tragen. Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte und in Frankfurt am Main einen gelben Saum, der ihre niedrige Standeszugehörigkeit zeigte. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich „ordentliche“ (bzw. „anständige und ehrbare“) Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als Hübschlerinnen bezeichnet. Auch gab es den Aberglauben, dass sie den „bösen Blick“ besaßen, Unglück brachten und bestimmte Lebensmittel nicht berühren durften. Trotzdem genossen Prostituierte in gewissen Bereichen des alltäglichen Lebens der mittelalterlichen Gesellschaft durchaus auch Wertschätzung. In Wien war es üblich, dass Prostituierte an offiziellen Empfängen hoher Gäste teilnahmen, und bei Hochzeiten tanzten oft Prostituierte vor und überbrachten ihre Glückwünsche und bei Kinderlosigkeit sollte die Begegnung mit einer Prostituierten Fruchtbarkeit bringen.

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Beantworte die Multiple-Choice-Fragen


Wer oder was war eine Dirne? (!Eine junge Frau, die gerne Dirndl trägt.) (Eine unverheiratete junge Frau, die Sex mit mehreren Männern hat.) (!Eine verheiratete junge Frau, die Sex mit mehreren Männern hat.)


Was ist die Bedeutung eines Frauenhauses im Mittelalter? (Ein Haus welches im Mittelalter als Bordell bekannt war.) (!Ein Haus in welchem nur Frauen wohnen.) (!Ein Haus, in welches Frauen vor ihren Ehemännern flüchten)


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Henker

Hinrichtung von Seeräubern in Hamburg (1573)

Der Scharfrichter ist eine seit dem Mittelalter gebräuchliche Berufsbezeichnung für den Vollstrecker der Todesstrafe oder anderer Gerichtsurteile. Heute wird auch die Bezeichnung Henker verwendet.

Bereits im Römischen Reich gab es Personen, die im Namen der Gerichte dem Scharfrichter vergleichbare Tätigkeiten ausführten, wie Folter und die Vollstreckung der Todesstrafe. Wahrscheinlich waren zunächst Soldaten mit dieser Tätigkeit betraut.

Das Scharfrichteramt bildete sich im Zusammenhang mit der „Professionalisierung“ des gesamten Strafvollzugs im Verlauf des 13. Jahrhunderts aus. Man versuchte die Rechtsprechung in die Hand des Staates zu bringen, um damit Gewalttaten zu unterbinden.

Zu den direkten Aufgaben des Scharfrichters gehörte die eigentliche Hinrichtung und die Folter zur Geständnis­erzwingung als Teil des Gerichtsverfahrens. Auch für die Durchführung von Körperstrafen und Ehrenstrafen (hier wurden die Verurteilten gedemütigt und bloßgestellt) war er zuständig. Daneben musste er auch oft weitere unangenehme und geächtete Aufgaben übernehmen – z. B. das Abschneiden und das Bestatten von Selbstmördern oder die Aufsicht über die Prostituierten. Oft wurde das Amt des Henkers aus praktischen Gründen mit dem des Abdeckers zusammengelegt: Die Tierkörperverwertung sorgte für das finanzielle Auskommen des Scharfrichters und die Abdecker-Gehilfen konnten bei einer Hinrichtung assistieren. Sie waren die sogenannten Henkersknechte.

Scharfrichter überließen das Foltern, das Henken und (seit der Französischen Revolution) die Tötung durch die Guillotine oft auch ihren Gehilfen und übernahmen nur die Aufsicht. Die Enthauptung mit dem Schwert oder dem Henkersbeil wurde jedoch vom Scharfrichter selbst durchgeführt, da hierfür Geschick notwendig war: Der Kopf sollte nach Möglichkeit mit nur einem Schlag vom Rumpf getrennt werden. Durch die Ausübung seines Berufes konnte sich der Scharfrichter ein zusätzliches Einkommen durch die Herstellung und den Verkauf von heilmagischen Substanzen, die aus den Körpern von Hingerichteten gewonnen wurden, dazuverdienen. Dies waren beispielsweise die Herstellung von „Armsünderfett“ (Menschenfett) oder von Totenhänden. Ihren Lohn erhielten die Scharfrichter nach getaner Arbeit immer von den Familien des Bestraften oder Hingerichteten; das war rechtlich festgelegt. Auch sicherten sich Scharfrichter ihren Unterhalt, indem sie ihr Wissen über die Anordnung der Knochen und Organe im menschlichen Körper im medizinischen Sinne angewandt haben, indem sie chirurgische Eingriffe vornahmen und äußere Wunden behandelten.

Auch Scharfrichter mussten eine Ausbildung durchlaufen, genau wie alle anderen Handwerksberufe auch. Nur mit einem Meisterbrief hatte ein Scharfrichter Chance auf eine Anstellung, doch as geschah nicht ohne amtliche Genehmigung. Dabei musste einem Verurteilten unter der Aufsicht des ausbildenden Meisters der Kopf nach allen Regeln der Kunst abgeschlagen werden. War dies erfolgreich, so erhielt der auszubildende Scharfrichter einen Meisterbrief, mit dem er sich für freie Scharfrichterämter bewerben konnte.

Den Söhnen von Scharfrichtern stand praktisch kein anderer Berufsweg offen. Ihre Töchter konnten nur in diesen Kreisen heiraten und halb verrufenen Tätigkeiten (Wahrsagen, Liebes- und Schadenzauber, magischen oder Naturheilverfahren) nachgehen. Dieser „unehrliche“ Beruf hatte allerdings auch weitere Tabus zu befolgen – so war Scharfrichtern beispielsweise ein gesonderter Platz in der Kirche oder auch im Wirtshaus vorgeschrieben. Ebenso war ihnen die Jagd untersagt, ausgenommen die auf Wölfe.

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Juden im Mittelalter

Feuertod Ravensburger Juden

Im Mittelalter bildeten die römisch-katholische Kirche und der Staat eine Einheit. Seit dem Hochmittelalter betrachteten Christen Juden als Angehörige einer ihnen feindlichen Religion. Sie begegneten dieser religiösen Minderheit mit Misstrauen und wachsender Feindschaft.

Im 10. und 11. Jahrhundert stieg die Zahl der Juden stark an. Betrug sie im 10. Jahrhundert noch um 5.000, hatte sie sich bis ins 11. Jahrhundert auf 20.000 vervierfacht. Im 10./11. Jahrhundert wanderten aus Italien und Südfrankreich jüdische Kaufleute in rheinische Städte ein. Die dortigen jüdischen Gemeinden erlebten ihre Blütezeit. Juden gingen Ende des 10. Jahrhunderts auch weiter ostwärts nach Magdeburg und Merseburg. Überall erhielten sie sehr günstige Privilegien durch die damaligen Herrscher (z. B. Kaiser Heinrich IV.), die ihre Wirtschaftskraft nutzten. Die ersten Synagogen entstanden in Köln 1012, Worms 1034 und Trier 1066, daneben standen bald Schul- und Lehrhäuser. Auch jüdische Friedhöfe wurden angelegt. Der älteste erhaltene Friedhof ist der Heilige Sand in Worms. Judenquartiere (Judengasse) wuchsen weniger aus Zwang als aus praktischen Gründen, wie z. B. wegen des Sabbatgebots der Juden. Unter Duldung der christlichen Obrigkeit entstand eine Selbstverwaltung, die sich um Steuern, Kultus und Schule kümmerte und Gesetze/Regeln erlassen durfte. Familien von jüdischen Kaufleuten knüpften Verbindungen bis nach Italien und weiter. Im 12. Jahrhundert betrieben Juden zunehmend das Kreditgeschäft als Folge des auf Christen beschränkten Zinsverbots. Auch sind jüdische Ackerbürger und Handwerker bekannt, die allerdings nicht in die christlichen Zünfte hineinkamen. Das Verhältnis der Juden zum Umfeld war entspannt, einzelne Schutzjuden oder ganze Gemeinden hatten Schutzbriefe des Königs, die allerdings meist nur nach erheblichen finanziellen Gegenleistungen gewährt wurden und jederzeit und ohne Begründung zurückgenommen werden konnten.

Den Christen war es bis zum 15. Jahrhundert nach dem Kirchenrecht verboten, Geld gegen Zinsen zu verleihen. Nicht so den Juden also verdienten sie sich ihren Lebensunterhalt im Handel, als Pfandleiher oder im Zins- und Wechselgeschäft.

Als in den Jahren 1348 bis 1353 die Pest in ganz Europa wütete – man schätzt, dass während der verschiedenen Schübe, in denen die Pest immer wieder aufflammte, 25 Millionen Menschen in Westeuropa starben – wurden die Juden als vermeintliche Urheber der Seuche verfolgt und der Brunnenvergiftung beschuldigt. Das Ausbrechen der Pest war mit zahlreichen Pestpogromen verbunden. Als Pogrom werden Ausschreitungen gegen nationale, religiöse oder ethische Minderheiten bezeichnet. In 85 von 350 Städten mit jüdischen Einwohnern wurde gemordet (z. B. in Straßburg), fast überall wurden Juden ausgewiesen. Im Elsass wurde mit 29 Orten die Hälfte aller jüdischen Siedlungen ausgelöscht.

Die Feindschaft gegenüber jüdischen Geldverleihern führte immer wieder zu Ausschreitungen, deren Opfer hauptsächlich jüdische Einwohner wurden. Jüdische Geschäftsleute wurden in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaft in eine Außenseiterrolle gedrängt, weil sie einerseits keinen Zugang zu Zünften und somit zu anerkannten Handwerksberufen hatten, andererseits jedoch das Zinsverbot für sie nicht galt. Für viele verschuldete Personen waren die Schulden erdrückend. Zins und Tilgung in Verbindung mit Neid führten zu Feindlichkeit, die dann auf die gesamte jüdische Bevölkerung generalisiert wurde und sich in grausamen Judenpogromen entlud. Der Hass auf den „Judenwucher“ übertraf häufig den auf Klerus und Adel. Im Heiligen Römischen Reich wurden die Juden im 15. Jahrhundert aus den meisten Reichsstädten und den landesherrlichen Territorien im Osten des alten Reiches vertrieben. In der den Juden feindlichen, durch das Christentum geprägten, Gesellschaft wuchs der religiöse Hass gegen die Andersgläubigen.

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Die Pest