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[https://de.wikipedia.org/wiki/Scharfrichter Originaltext Wikipedia]
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Version vom 3. April 2019, 21:01 Uhr

Personengruppen im Mittelalter

Prostituierte

Bordellszene, Darstellung aus dem zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts

Die Dirne war eine unverheiratete Frau, die Sex mit mehreren Männern hatte. Die Tatsache, dass sie dafür Geld nahm, galt den wenigsten Zeitgenossen als unmoralisch. Viel eher war Armut noch eine Art schuldmindernder Umstand für die moralische Beurteilung der Person.

Das „Frauenhaus“ war eine spätmittelalterliche Sonderform des Bordells. Die Frauenhäuser waren entweder städtisches Eigentum und wurden von der Stadt einem Frauenwirt verpachtet, oder sie gehörten einem reichen Bürger, der das Gebäude der Stadt verpachtete. Der Rat der mittelalterlichen Stadt förderte also die Prostitution und institutionalisierte sie gleichsam. Die Rechte und Pflichten der Dirnen wurden in einer Frauenhausordnung geregelt. Diese Ordnungen sahen zum Beispiel vor, dass eine Prostituierte „frei“ (das heißt allgemein zugänglich) sein musste und eine gewisse Menge von Kunden pro Tag zu bedienen hatte. Aber auch Regelungen für den Krankheitsfall und die Ernährung der Prostituierten wurden in der Frauenhausordnung festgelegt.

Der Grund für die Einrichtung von städtischen Bordellen ist wohl in der mittelalterlichen Gesellschaftsstruktur zu finden. Ein relativ hoher Prozentsatz der Männer war auf Grund der Regelungen des Eherechts nicht in der Lage zu heiraten. Außerehelicher Verkehr von unverheirateten Männern mit unverheirateten (jungen) Frauen führte zur gesellschaftlichen Ächtung letzterer. Die Folge waren häufige Vergewaltigung und Gelegenheitsprostitution. Um dem entgegenzutreten, wurden Frauenhäuser eingerichtet, um die Prostitution in die städtische Ordnung einzugliedern.

Mittelalterliche Prostituierte lebten außerhalb der Gesellschaft. Sie waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und oft der Vergewaltigung durch Kunden, Frauenhändler, Zuhälter und Frauenwirte ausgesetzt, denn in der Rechtspraxis wurde die Vergewaltigung einer Frau aus der gleichen sozialen Schicht milder bestraft als die Vergewaltigung einer Frau aus einer höheren sozialen Schicht.

Prostituierte mussten eine erkennbare Kleidung oder ein Zeichen tragen. Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte und in Frankfurt am Main einen gelben Saum, der ihre niedrige Standeszugehörigkeit zeigte. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich „ordentliche“ (bzw. „anständige und ehrbare“) Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als Hübschlerinnen bezeichnet. Auch gab es den Aberglauben, dass sie den „bösen Blick“ besaßen, Unglück brachten und bestimmte Lebensmittel nicht berühren durften. Trotzdem genossen Prostituierte in gewissen Bereichen des alltäglichen Lebens der mittelalterlichen Gesellschaft durchaus auch Wertschätzung. In Wien war es üblich, dass Prostituierte an offiziellen Empfängen hoher Gäste teilnahmen, und bei Hochzeiten tanzten oft Prostituierte vor und überbrachten ihre Glückwünsche und bei Kinderlosigkeit sollte die Begegnung mit einer Prostituierten Fruchtbarkeit bringen.

[|Originaltext Wikipedia]


Beantworte die Multiple-Choice-Fragen


Wer oder was war eine Dirne? (!Eine junge Frau, die gerne Dirndl trägt.) (Eine unverheiratete junge Frau, die Sex mit mehreren Männern hat.) (!Eine verheiratete junge Frau, die Sex mit mehreren Männern hat.)


Was ist die Bedeutung eines Frauenhauses im Mittelalter? (Ein Haus welches im Mittelalter als Bordell bekannt war.) (!Ein Haus in welchem nur Frauen wohnen.) (!Ein Haus, in welches Frauen vor ihren Ehemännern flüchten)


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Henker

Hinrichtung von Seeräubern in Hamburg (1573)

Der Scharfrichter ist eine seit dem Mittelalter gebräuchliche Berufsbezeichnung für den Vollstrecker der Todesstrafe oder anderer Gerichtsurteile. Heute wird auch die Bezeichnung Henker verwendet.

Bereits im Römischen Reich gab es Personen, die im Namen der Gerichte dem Scharfrichter vergleichbare Tätigkeiten ausführten, wie Folter und die Vollstreckung der Todesstrafe. Wahrscheinlich waren zunächst Soldaten mit dieser Tätigkeit betraut.

Das Scharfrichteramt bildete sich im Zusammenhang mit der „Professionalisierung“ des gesamten Strafvollzugs im Verlauf des 13. Jahrhunderts aus. Man versuchte die Rechtsprechung in die Hand des Staates zu bringen, um damit Gewalttaten zu unterbinden.

Zu den direkten Aufgaben des Scharfrichters gehörte die eigentliche Hinrichtung und die Folter zur Geständnis­erzwingung als Teil des Gerichtsverfahrens. Auch für die Durchführung von Körperstrafen und Ehrenstrafen (hier wurden die Verurteilten gedemütigt und bloßgestellt) war er zuständig. Daneben musste er auch oft weitere unangenehme und geächtete Aufgaben übernehmen – z. B. das Abschneiden und das Bestatten von Selbstmördern oder die Aufsicht über die Prostituierten. Oft wurde das Amt des Henkers aus praktischen Gründen mit dem des Abdeckers zusammengelegt: Die Tierkörperverwertung sorgte für das finanzielle Auskommen des Scharfrichters und die Abdecker-Gehilfen konnten bei einer Hinrichtung assistieren. Sie waren die sogenannten Henkersknechte.

Scharfrichter überließen das Foltern, das Henken und (seit der Französischen Revolution) die Tötung durch die Guillotine oft auch ihren Gehilfen und übernahmen nur die Aufsicht. Die Enthauptung mit dem Schwert oder dem Henkersbeil wurde jedoch vom Scharfrichter selbst durchgeführt, da hierfür Geschick notwendig war: Der Kopf sollte nach Möglichkeit mit nur einem Schlag vom Rumpf getrennt werden. Durch die Ausübung seines Berufes konnte sich der Scharfrichter ein zusätzliches Einkommen durch die Herstellung und den Verkauf von heilmagischen Substanzen, die aus den Körpern von Hingerichteten gewonnen wurden, dazuverdienen. Dies waren beispielsweise die Herstellung von „Armsünderfett“ (Menschenfett) oder von Totenhänden. Ihren Lohn erhielten die Scharfrichter nach getaner Arbeit immer von den Familien des Bestraften oder Hingerichteten; das war rechtlich festgelegt. Auch sicherten sich Scharfrichter ihren Unterhalt, indem sie ihr Wissen über die Anordnung der Knochen und Organe im menschlichen Körper im medizinischen Sinne angewandt haben, indem sie chirurgische Eingriffe vornahmen und äußere Wunden behandelten.

Auch Scharfrichter mussten eine Ausbildung durchlaufen, genau wie alle anderen Handwerksberufe auch. Nur mit einem Meisterbrief hatte ein Scharfrichter Chance auf eine Anstellung, doch as geschah nicht ohne amtliche Genehmigung. Dabei musste einem Verurteilten unter der Aufsicht des ausbildenden Meisters der Kopf nach allen Regeln der Kunst abgeschlagen werden. War dies erfolgreich, so erhielt der auszubildende Scharfrichter einen Meisterbrief, mit dem er sich für freie Scharfrichterämter bewerben konnte.

Den Söhnen von Scharfrichtern stand praktisch kein anderer Berufsweg offen. Ihre Töchter konnten nur in diesen Kreisen heiraten und halb verrufenen Tätigkeiten (Wahrsagen, Liebes- und Schadenzauber, magischen oder Naturheilverfahren) nachgehen. Dieser „unehrliche“ Beruf hatte allerdings auch weitere Tabus zu befolgen – so war Scharfrichtern beispielsweise ein gesonderter Platz in der Kirche oder auch im Wirtshaus vorgeschrieben. Ebenso war ihnen die Jagd untersagt, ausgenommen die auf Wölfe.

Originaltext Wikipedia


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