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Deutsch: Zeichen 239: Sonderweg für Fußgänger. Gültig mit diesem neuen Sinnbild ab 1. Juli 1992 auf Grundlage der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung 1992. Es ist in den Größen 420x420 und 600x600 mm erhältlich und erhielt mit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 2013 die neue Bezeichnung „Gehweg“.
English: Sign No. 239 – pedestrians only
Datum
Quelle
Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt
Urheber
first datas: Andreas 06. Nach den amtlichen Vorgaben 2017 komplett neu digital umgesetzt durch: Mediatus
Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
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