Datei:Zeichen 254 - Verbot für Radfahrer, StVO 1970.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Zeichen 254: Verbot für Radfahrer; nach der Straßenverkehrs-Ordnung von 1970, eingeführt 1971. Laut Verkehrsblatt 14/1972 sollten Schilder dieser Art eine Gesamtbreite von 600 mm besitzen. Die Lichtkantenbreite lag bei 10 mm. Der innere weiße Bereich war 420 mm breit und die rote Umrandung 80 mm stark. Bei Bedarf konnte die Gesamtbreite der roten Umrandung auch nur 572 mm betragen.
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Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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aktuell19:51, 20. Apr. 2017Vorschaubild der Version vom 19:51, 20. Apr. 2017601 × 601 (9 KB)wikimediacommons>MediatusUmrandung jetzt laut Verkehrsblatt

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