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Deutsch: Zeichen 150: Beschrankter Bahnübergang, StVO 1992. Wie im Verkehrsblatt beschrieben, mußte das Zeichen eine Seitenlänge von 900 mm besitzen. Weiters war festgelegt, daß die Lichtkantenbreite 10 mm betragen mußte und der rote Rahmen 80 mm breit war. Das Zeichen wurde bereits mit der umstrittenen, am 1. September 2009 eingeführten 46. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ersatzlos gestrichen. Die Neufassung der StVO vom 1. April 2013 hat dies bestätigt. Das Zeichen bleibt aber — im Gegensatz zu den Bestimmungen von 2009 — bis zum 31. Oktober 2022 gültig.
Datum
Quelle
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Urheber
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