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Deutsch: Zeichen 113: Glättegefahr. Zeichen 113 wurde am 15. Juli 1988 im Verkehrsblatt veröffentlicht (Quelle: Gefahrzeichen „Glättegefahr“ (Zeichen 113), Gefahrzeichen „Stau“ (Zeichen 124). In: Verkehrsblatt 13, 1988, S. 500.). Das Sinnbild wurde bereits 1973 in der hier gezeigten Ausführung veröffentlicht (Quelle: Zu Zeichen 114, Zusatzschild „Glatteisgefahr“. In: TÜ: Sicherheit + Zuverlässigkeit in Wirtschaft, Betrieb, Verkehr 13, 3 (März), VDI, Düsseldorf 1972. S. 71–72.). Das Zeichen zeigt den korrekten digitalen RAL-Farbton Verkehrsrot (Farbcode: #C1121C). Wie im Verkehrsblatt festgelegt, muß das Zeichen eine Seitenlänge von 900 mm besitzen. Die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm, der rote Rahmen ist 80 mm breit. Die Verkehrszeichen werden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese wurden zuletzt geändert durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009. Die Abmessungen und Ausführungsarten müssen unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu beachten sind hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992.
English: Sign No. 113 – slippery due to snow or ice
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