13. Januar

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Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

MOOC-Überblick: Der Grundrechte-Countdown im digitalen Zeitalter



 


 

Video

Suche im Netz nach Videos, welche den Sachverhalt gut erklären oder erstelle ein eigenes Lernvideo mit Fragen.


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QUIZit

Erstelle interaktive Aufgaben, wie z.B. Multiple-Choice-Fragen, einen Lückentext, ein Kreuzworträtsel oder ein Zuordnungsspiel per Drag and Drop. Hier findest Du die Vorlagen. Du musst beim Bearbeiten einfach nur die Fragen und Antworten anpassen. Im Artikel "Interaktive Aufgaben" findest Du eine ausführliche Anleitung.


Multiple-Choice

Um was geht es in Artikel 13 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland? (!Briefgeheimnis) (!Postgeheimnis) (!Fernmeldegeheimnis) (!Meinungsfreiheit) (!Pressefreiheit) (Unverletzlichkeit der Wohnung)




 


Offene Aufgaben & Projekte

  • Stelle offene Aufgaben, welche das Thema betreffen (aber nicht nur Wissen abfragen).
  • Rege zu Aktivitäten an, die mit dem Thema zu tun haben und / oder präsentiere Dein Projekt.


 

Artikel 13 und die Überwachung: Thema dieses Artikels ist die Unverletzlichkeit der Wohnung. „Smartphone“ und „Wearables“ begleiten uns auf Schritt und Tritt. Sie sind mit dem „Smart Home“ verknüpft, das in unserer „Smart City“ steht. Hier wird „Big Data“ gesammelt. Das „Internet der Dinge“ ist für manche Online-Kaufhäuser ein „Dash Button“, den man auf Produkte im Haushalt kleben kann – wenn man den Knopf drückt, wird online ein neues Produkt bestellt und (ggf. mit Drohnen) nachgeliefert.

  • In wie weit greifen heute Online-Institutionen in die Privatsphäre und die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen ein?
  • Ist Überwachungssoftware eine mächtigere Waffe als Panzer und Drohnen geworden?
  • Diskutiert über das Video.
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Bewertung / Interpretation

  • Schreibe Deine Interpretation des Artikels des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in den Diskussionsbereich.
  • Bewerte die Aufgaben auf dieser Seite.
  • Gib Dein Statement unter "Diskussion" ab.
  • Verbessere die Inhalte und erstelle eigene Aufgaben.


 

Links

Hier können noch wichtige Links ergänzt werden.


 

KI und Grundrechte

Der 13. Artikel des deutschen Grundgesetzes schützt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. In den letzten Jahren gerät dieses Grundrecht jedoch durch verschiedene Umstände, Handlungen und Aktivitäten unterschiedlicher Personen oder Gruppen wie Kriminelle oder Unternehmen in Gefahr. Die Entwicklung von Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Im Folgenden werden die Gefahren für das Grundrecht und die damit verbundenen Herausforderungen für die Gesellschaft dargestellt.

Technologie und KI als Treiber der Veränderung

Die rasante Entwicklung von Technologien wie Künstliche Intelligenz, Big Data und Internet der Dinge (IoT) hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Menschen. Die Möglichkeiten, Informationen zu sammeln und auszuwerten, haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Dabei entstehen auch immer wieder neue Möglichkeiten, die Privatsphäre der Menschen zu verletzen und in ihre Wohnungen einzudringen. Kriminelle nutzen diese Technologien, um in Wohnungen einzubrechen oder sie auszuspionieren. Unternehmen verwenden sie, um gezielt Werbung zu schalten oder persönliche Informationen für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

Gefahren für das Grundrecht

Kriminelle Aktivitäten

Die Verwendung von Technologie und KI durch Kriminelle stellt eine wachsende Bedrohung für die Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Beispiele hierfür sind:

  1. Cyberangriffe auf Sicherheitssysteme von Wohnungen, um sie zu deaktivieren und Einbrüche zu ermöglichen
  2. Verwendung von Drohnen zur Ausspähung von Wohnungen und Planung von Einbrüchen
  3. Social Engineering zur Erlangung von Informationen über die Bewohner und ihre Gewohnheiten, um gezielte Einbrüche durchzuführen

Kommerzielle Nutzung von Daten

Nicht nur Kriminelle, sondern auch Unternehmen nutzen Technologie und KI, um in die Privatsphäre der Menschen einzudringen. Beispiele hierfür sind:

  1. Sammeln von Daten durch Smart Home-Geräte und deren Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken
  2. Nutzung von KI-gestützten Systemen zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen auf Basis von Online-Aktivitäten
  3. Einsatz von KI zur Auswertung von Bildern und Videos aus Überwachungskameras, um Informationen über Bewohner und Besucher von Wohnungen zu gewinnen

Herausforderungen für die Gesellschaft

Die beschriebenen Gefahren stellen eine ernsthafte Bedrohung für das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Um diesem entgegenzuwirken, müssen sowohl die Gesellschaft als auch die Politik aktiv werden. Einige mögliche Ansatzpunkte sind:

  1. Stärkung der IT-Sicherheit von privaten und öffentlichen Netzwerken
  2. Entwicklung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Privatsphäre
  3. Bewusstseinsbildung bei Bürgern und Unternehmen über die Gefahren der Technologie und deren Auswirkungen auf die Privatsphäre
  4. Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Datenschutz und Privatsphäre
  5. Schaffung von Kontrollmechanismen und Sanktionen für Unternehmen und Personen, die gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen

Offene Aufgaben

  1. Recherchiere weitere Beispiele für die Gefährdung des Grundrechts durch Technologie und KI (LEICHT)
  2. Diskutiere in einer Gruppe oder schriftlich, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Unverletzlichkeit der Wohnung besser zu schützen (STANDARD)
  3. Entwerfe ein Plakat oder eine Präsentation, die die Gefahren für das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch Technologie und KI aufzeigt (STANDARD)
  4. Führe eine Umfrage unter Freunden, Familie oder Mitschülern durch, um herauszufinden, wie sie über die Gefahren für die Unverletzlichkeit der Wohnung durch Technologie und KI denken (STANDARD)
  5. Entwickle eine Idee für ein Gesetz oder eine Regelung, die den Schutz der Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung in Zeiten von KI und Technologie verbessern könnte (SCHWER)
  6. Schreibe einen Brief an einen Politiker oder eine politische Partei und erläutere deine Sorgen bezüglich der Gefährdung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch Technologie und KI (SCHWER)
  7. Verfasse einen Artikel oder Blogbeitrag, in dem du die Herausforderungen für die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Schutz des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung erörterst (SCHWER)
  8. Organisiere eine Veranstaltung oder Diskussionsrunde in deiner Schule oder Gemeinde, um das Thema der Gefährdung des Grundrechts durch Technologie und KI zu diskutieren (SCHWER)
  9. Entwickle ein Konzept für eine Kampagne oder Aktion, die auf die Gefahren für die Unverletzlichkeit der Wohnung durch Technologie und KI aufmerksam macht (SCHWER)
  10. Erstelle ein Video oder einen Podcast, in dem du die Bedeutung des 13. Artikels des deutschen Grundgesetzes und die aktuellen Gefahren für dieses Grundrecht erklärst (SCHWER)

Interaktive Aufgaben

Kreuzworträtsel

Grundgesetz Artikel, der die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt
Kriminelle Personen, die Gesetze brechen, um persönlichen Vorteil zu erlangen
KünstlicheIntelligenz Technologie, die menschenähnliche Fähigkeiten wie Lernen und Problemlösen besitzt
BigData Große Mengen an Informationen, die von Computern analysiert und verarbeitet werden
Drohnen Fluggeräte, die ferngesteuert oder autonom operieren und oft mit Kameras ausgestattet sind
SmartHome Bezeichnung für vernetzte und automatisierte Haustechnik




Quiz: Teste Dein Wissen

Welcher Artikel des Grundgesetzes schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung? (Artikel 13) (!Artikel 11) (!Artikel 16) (!Artikel 9)

Welche Technologie ermöglicht menschenähnliche Fähigkeiten wie Lernen und Problemlösen? (Künstliche Intelligenz) (!Big Data) (!Internet der Dinge) (!Nanotechnologie)

Welche Fluggeräte können zur Überwachung von Wohnungen eingesetzt werden und stellen eine Gefahr für die Unverletzlichkeit der Wohnung dar? (Drohnen) (!Satelliten) (!Flugzeuge) (!Hubschrauber)

Wie nennt man die vernetzte und automatisierte Haustechnik, die eine Gefahr für die Unverletzlichkeit der Wohnung darstellen kann? (Smart Home) (!Smart City) (!Smart Grid) (!Smart Watch)




Memory

Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung
Kriminelle Gesetzesbrecher
Künstliche Intelligenz Lernen und Problemlösen
Big Data Große Mengen an Informationen
Drohnen Ferngesteuerte Fluggeräte




LearningApps

Lückentext

Vervollständige den Text.

Der 13. Artikel des deutschen

schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. In der heutigen Zeit stellen neue Technologien wie

,

und

jedoch eine Gefahr für dieses Grundrecht dar. Kriminelle und Unternehmen nutzen diese Technologien, um in die

der Menschen einzudringen und ihre Wohnungen zu überwachen. Um die Unverletzlichkeit der Wohnung zu schützen, müssen sowohl die Gesellschaft als auch die Politik Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch dieser Technologien zu verhindern.


OERs zum Thema


Gefahren

  1. Überwachung durch Kameras, die mit Gesichtserkennungstechnologie ausgestattet sind
  2. Einsatz von Wanzen und anderen Abhörgeräten zur Überwachung von Gesprächen und Aktivitäten innerhalb der Wohnung
  3. Auswertung und Verarbeitung von Daten, die durch Smart-Home-Systeme und vernetzte Geräte gesammelt werden, um Informationen über die Aktivitäten der Bewohner zu sammeln
  4. Missbrauch von persönlichen Daten durch Unternehmen und Regierungen, die aufgrund von Schwachstellen oder Datenlecks in vernetzten Geräten und Systemen zugänglich sind
  5. Verletzung der Privatsphäre durch Hackerangriffe auf vernetzte Geräte und Systeme, die Zugang zu persönlichen Informationen wie Kreditkartendaten oder Passwörtern ermöglichen können
  6. Einsatz von Drohnen zur Überwachung von Wohnungen und Gebäuden, die durch eine hohe Manövrierfähigkeit und unbegrenzte Sichtlinie eine effektive Überwachung ermöglichen können
  7. Verwendung von Big Data und Künstlicher Intelligenz zur Analyse von Verhaltensmustern und zur Vorhersage von Aktivitäten innerhalb der Wohnung, die als Bedrohung eingestuft werden können.
  8. Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch Strafverfolgungsbehörden, um Personen zu identifizieren und zu überwachen
  9. Verwendung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und Iris-Scans zur Identifizierung von Personen und zur Überwachung ihrer Aktivitäten
  10. Missbrauch von persönlichen Daten durch Social-Media-Plattformen, die Informationen über Vorlieben, Aktivitäten und soziale Kontakte der Benutzer sammeln und verkaufen
  11. Einsatz von Social Engineering-Techniken, um persönliche Daten wie Passwörter und Bankdaten von Einzelpersonen zu stehlen
  12. Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch Zensur und Überwachung im Internet
  13. Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Sammlung und Verarbeitung von Daten durch Unternehmen und Regierungen ohne Zustimmung oder Wissen der Betroffenen
  14. Einschränkung des Rechts auf freie Berufsausübung und Gewerbebetrieb durch den Einsatz von automatisierten Systemen wie Chatbots oder Künstlicher Intelligenz, die menschliche Arbeit ersetzen können.

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